Bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit muss die Lebensstellung des Versicherungsnehmers genau geprüft werden. Eine zwischenzeitliche Arbeitslosigkeit und Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung führt nicht zu einem Anspruchsverlust. Das geht aus einem aktuellen Urteil hervor. Eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin aus dem vergangenen Jahr im Rahmen eines Streitfalls um eine BU-Versicherung bekräftigt, dass die zuletzt ausgeübte Vollzeittätigkeit vor Arbeitslosigkeit und Elternzeit die Lebensstellung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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