Einem Pächter-Paar war ihr Kleingarten in Königs Wusterhausen gekündigt worden, weil sie dort eine Balkonsolar-Anlage installiert hatten. Die Deutsche Umwelthilfe fordert die Bundesregierung auf, Steckersolar in Kleingärten explizit für zulässig zu erklären. Das Ehepaar Lau hatte in ihrem Kleingarten in Königs Wusterhausen bei Berlin zwei Balkonsolar-Module installiert, um Strom für den Rasenmäher, die Pumpe des Regenwassertanks und andere elektrische Gartengeräte zu erzeugen. Der Vorstand hat dies jedoch untersagt und in Folge des Streits den Pachtvertrag gekündigt. Dagegen wehrt sich das Paar ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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