Vaduz (ots) -
Anlässlich der Behandlung des Berichts und Antrags zur Weiterentwicklung des Naherholungsgebietes Malbun/Steg und zur zukünftigen Ausrichtung der Bergbahnen Malbun AG (Nr. 54/2022) im Juni 2022 wurde die Regierung vom Landtag beauftragt, die gesetzliche Grundlage für die Erhebung einer Ferien- bzw. Zweitwohnungsabgabe auszuarbeiten.
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 14. Mai 2024 den Bericht und Antrag betreffend die Schaffung eines Zweitwohnungsabgabegesetzes (ZWAG) verabschiedet. Damit erhalten die Gemeinden die Möglichkeit, eine Abgabe auf Zweitwohnungen zu erheben, welche der Tourismusförderung zugute kommt.
Geeignetes Modell für Liechtenstein
Tourismus- und Zweitwohnungsabgaben sind in den touristisch geprägten Regionen der Schweiz und Österreich üblich. In Liechtenstein unterliegen entgeltliche Übernachtungen gemäss Standortförderungsgesetz der Kurtaxe. Für die Erhebung einer Abgabe auf Zweitwohnungen durch die Gemeinden fehlt es bislang jedoch an einer gesetzlichen Grundlage. Bei der Erarbeitung der Gesetzesvorlage wurden unterschiedliche Modelle der Tourismus- und Zweitwohnungsabgaben in der Schweiz und in Österreich untersucht. Dabei hat sich das Vorarlberger Modell, mit spezifischen Anpassungen auf die Gegebenheiten in Liechtenstein, als geeignet erwiesen. Mit diesem Modell kann den Liechtenstein-spezifischen Verhältnissen am besten Rechnung getragen werden.
Anreiz für Vermietung soll erhöht werden
Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Bruttogeschossfläche der Wohnung und kann von der Gemeinde innerhalb des gesetzlich festgelegten Rahmens individuell festgelegt werden. Die Maximalhöhe der Abgabe wird auf 15 Franken pro Quadratmeter Bruttogeschossfläche festgelegt. Innerhalb der Gemeinden soll es möglich sein, für einzelne Gebiete unterschiedliche Abgabenhöhen festzulegen. Ebenfalls sieht das Gesetz Ausnahmen vor, bei denen die Abgabepflicht reduziert wird oder ganz entfällt. Beispielsweise soll bei einer Vermietung der Zweitwohnung die Abgabe reduziert werden. Gemeinden, die eine Zweitwohnungsabgabe einführen, haben die Einnahmen für die Tourismusförderung und damit zur Erhaltung der Attraktivität als Naherholungs- und Freizeitgebiet einzusetzen und darüber Rechenschaft abzulegen.
Zweitwohnungsabgabe als Teil der langfristigen Tourismusfinanzierung
Zum heutigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass nur die Gemeinde Triesenberg die Abgabe einführen wird, da sie, im Vergleich zu den anderen Gemeinden in Liechtenstein, einen besonders hohen Anteil an Zweitwohnungen aufweist. Die Zweitwohnungsabgabe ist ein wichtiger Baustein der angestrebten, langfristigen Finanzierung einer moderaten touristischen Weiterentwicklung des Berggebiets, von welcher auch der Werterhalt der Immobilien vor Ort abhängt. Neben Landesbeiträgen sollen daher auch die Besitzer von Ferien- und Zweitwohnungen einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Tourismus- und Freizeitangebots leisten.
Die Schaffung des Zweitwohnungsabgabegesetzes ist ein wesentlicher Schritt zur Umsetzung der vom Landtag einstimmig beschlossenen Stossrichtungen zur Weiterentwicklung des Naherholungsgebiets Malbun/Steg und zur nachhaltigen Finanzierung der Bergbahnen Malbun.
Pressekontakt:
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Mario Thöny, Mitarbeiter der Regierung
T +423 236 60 15
mario.thoeny@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100919394
Anlässlich der Behandlung des Berichts und Antrags zur Weiterentwicklung des Naherholungsgebietes Malbun/Steg und zur zukünftigen Ausrichtung der Bergbahnen Malbun AG (Nr. 54/2022) im Juni 2022 wurde die Regierung vom Landtag beauftragt, die gesetzliche Grundlage für die Erhebung einer Ferien- bzw. Zweitwohnungsabgabe auszuarbeiten.
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 14. Mai 2024 den Bericht und Antrag betreffend die Schaffung eines Zweitwohnungsabgabegesetzes (ZWAG) verabschiedet. Damit erhalten die Gemeinden die Möglichkeit, eine Abgabe auf Zweitwohnungen zu erheben, welche der Tourismusförderung zugute kommt.
Geeignetes Modell für Liechtenstein
Tourismus- und Zweitwohnungsabgaben sind in den touristisch geprägten Regionen der Schweiz und Österreich üblich. In Liechtenstein unterliegen entgeltliche Übernachtungen gemäss Standortförderungsgesetz der Kurtaxe. Für die Erhebung einer Abgabe auf Zweitwohnungen durch die Gemeinden fehlt es bislang jedoch an einer gesetzlichen Grundlage. Bei der Erarbeitung der Gesetzesvorlage wurden unterschiedliche Modelle der Tourismus- und Zweitwohnungsabgaben in der Schweiz und in Österreich untersucht. Dabei hat sich das Vorarlberger Modell, mit spezifischen Anpassungen auf die Gegebenheiten in Liechtenstein, als geeignet erwiesen. Mit diesem Modell kann den Liechtenstein-spezifischen Verhältnissen am besten Rechnung getragen werden.
Anreiz für Vermietung soll erhöht werden
Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Bruttogeschossfläche der Wohnung und kann von der Gemeinde innerhalb des gesetzlich festgelegten Rahmens individuell festgelegt werden. Die Maximalhöhe der Abgabe wird auf 15 Franken pro Quadratmeter Bruttogeschossfläche festgelegt. Innerhalb der Gemeinden soll es möglich sein, für einzelne Gebiete unterschiedliche Abgabenhöhen festzulegen. Ebenfalls sieht das Gesetz Ausnahmen vor, bei denen die Abgabepflicht reduziert wird oder ganz entfällt. Beispielsweise soll bei einer Vermietung der Zweitwohnung die Abgabe reduziert werden. Gemeinden, die eine Zweitwohnungsabgabe einführen, haben die Einnahmen für die Tourismusförderung und damit zur Erhaltung der Attraktivität als Naherholungs- und Freizeitgebiet einzusetzen und darüber Rechenschaft abzulegen.
Zweitwohnungsabgabe als Teil der langfristigen Tourismusfinanzierung
Zum heutigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass nur die Gemeinde Triesenberg die Abgabe einführen wird, da sie, im Vergleich zu den anderen Gemeinden in Liechtenstein, einen besonders hohen Anteil an Zweitwohnungen aufweist. Die Zweitwohnungsabgabe ist ein wichtiger Baustein der angestrebten, langfristigen Finanzierung einer moderaten touristischen Weiterentwicklung des Berggebiets, von welcher auch der Werterhalt der Immobilien vor Ort abhängt. Neben Landesbeiträgen sollen daher auch die Besitzer von Ferien- und Zweitwohnungen einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Tourismus- und Freizeitangebots leisten.
Die Schaffung des Zweitwohnungsabgabegesetzes ist ein wesentlicher Schritt zur Umsetzung der vom Landtag einstimmig beschlossenen Stossrichtungen zur Weiterentwicklung des Naherholungsgebiets Malbun/Steg und zur nachhaltigen Finanzierung der Bergbahnen Malbun.
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