Vaduz (ots) -
Die Regierung hat an ihrer letzten Sitzung den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes (SVAG) verabschiedet. Anlass für die Revision ist der Nachvollzug der in der Schweiz erfolgten Änderungen in diesem Bereich.
Die Schweiz und Liechtenstein führten im Jahr 2001 die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ein. Die LSVA ist eine Lenkungsabgabe und dient nicht fiskalischen Zwecken. Sie wird auf Transportfahrzeuge von mehr als 3.5 Tonnen Gesamtgewicht erhoben und gilt für alle inländischen und ausländischen Fahrzeuge auf dem gesamten öffentlichen Strassennetz der beiden Staaten. Das bestehende System zur Erhebung der LSVA (LSVA II) erreicht bald sein Lebensende und wird vollständig erneuert. Die Ablösung durch das neue System (LSVA III) soll in der Schweiz bis Ende 2024 abgeschlossen sein.
Auf der Grundlage des Vertrags mit der Schweiz betreffend die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe im Fürstentum Liechtenstein und der dazu gehörenden Vereinbarung ist Liechtenstein verpflichtet, Änderungen des schweizerischen Rechts in nationales Recht zu übernehmen. Für den Nachvollzug ist neben einer Anpassung des Gesetzes auch eine Abänderung der Schwerverkehrsabgabeverordnung (SVAV) erforderlich.
Pressekontakt:
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Katja Gey, Leiterin Amt für Volkswirtschaft
T +423 236 68 80
katja.gey@llv.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100919393
Die Regierung hat an ihrer letzten Sitzung den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes (SVAG) verabschiedet. Anlass für die Revision ist der Nachvollzug der in der Schweiz erfolgten Änderungen in diesem Bereich.
Die Schweiz und Liechtenstein führten im Jahr 2001 die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ein. Die LSVA ist eine Lenkungsabgabe und dient nicht fiskalischen Zwecken. Sie wird auf Transportfahrzeuge von mehr als 3.5 Tonnen Gesamtgewicht erhoben und gilt für alle inländischen und ausländischen Fahrzeuge auf dem gesamten öffentlichen Strassennetz der beiden Staaten. Das bestehende System zur Erhebung der LSVA (LSVA II) erreicht bald sein Lebensende und wird vollständig erneuert. Die Ablösung durch das neue System (LSVA III) soll in der Schweiz bis Ende 2024 abgeschlossen sein.
Auf der Grundlage des Vertrags mit der Schweiz betreffend die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe im Fürstentum Liechtenstein und der dazu gehörenden Vereinbarung ist Liechtenstein verpflichtet, Änderungen des schweizerischen Rechts in nationales Recht zu übernehmen. Für den Nachvollzug ist neben einer Anpassung des Gesetzes auch eine Abänderung der Schwerverkehrsabgabeverordnung (SVAV) erforderlich.
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