Halle (Saale) - Der Grünen-Politiker Sebastian Striegel, der mit einer Anzeige die Ermittlungen gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke ausgelöst hatte, begrüßt das Urteil des Landgerichts Halle (Saale). "In dem Urteil zeigt sich der wache und handlungsfähige Rechtsstaat, den wir brauchen", sagte er dem Nachrichtenportal "T-Online" am Dienstag.
Der ehemalige stellvertretende Landesvorsitzende der Grünen in Sachsen-Anhalt kommt aus Merseburg und war unter den Demonstranten gegen eine AfD-Kundgebung in Merseburg, auf der Höcke im Mai 2021 den Satz "Alles für Deutschland" gesagt hatte. "Ich habe nicht ertragen wollen und werde nicht ertragen, dass auf den Straßen meiner Heimatstadt SA-Parolen erschallen", sagte Striegel.
Nun sei er froh, dass das Rufen der Parole für Höcke nicht folgenlos bleibe. Mit 100 Tagessätzen habe das Gericht eine hohe Geldstrafe verhängt, die bei Rechtskraft dazu führe, dass Höcke vorbestraft sei. "Und Herr Höcke wird wegen ähnlicher Taten erneut vor Gericht stehen. Dann sind mögliche Gesamtstrafen zu bilden, die auch zu einer Haftstrafe führen können."
Höcke war im Prozess um die Verwendung einer verbotenen SA-Parole vom Landgericht Halle (Saale) zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen á 130 Euro verurteilt worden. Er hatte bei einer Wahlkampfveranstaltung in einer Rede den Ausspruch "Alles für Deutschland" benutzt und vor Gericht angegeben, nicht gewusst zu haben, dass die SA, also die "Sturmabteilung" der Nazis, diese Losung als Wahlspruch benutzt habe. Der vorsitzende Richter hatte erklärt, es gebe "Indizien", dass Höcke durchaus gewusst habe, was er sagt.
Der ehemalige stellvertretende Landesvorsitzende der Grünen in Sachsen-Anhalt kommt aus Merseburg und war unter den Demonstranten gegen eine AfD-Kundgebung in Merseburg, auf der Höcke im Mai 2021 den Satz "Alles für Deutschland" gesagt hatte. "Ich habe nicht ertragen wollen und werde nicht ertragen, dass auf den Straßen meiner Heimatstadt SA-Parolen erschallen", sagte Striegel.
Nun sei er froh, dass das Rufen der Parole für Höcke nicht folgenlos bleibe. Mit 100 Tagessätzen habe das Gericht eine hohe Geldstrafe verhängt, die bei Rechtskraft dazu führe, dass Höcke vorbestraft sei. "Und Herr Höcke wird wegen ähnlicher Taten erneut vor Gericht stehen. Dann sind mögliche Gesamtstrafen zu bilden, die auch zu einer Haftstrafe führen können."
Höcke war im Prozess um die Verwendung einer verbotenen SA-Parole vom Landgericht Halle (Saale) zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen á 130 Euro verurteilt worden. Er hatte bei einer Wahlkampfveranstaltung in einer Rede den Ausspruch "Alles für Deutschland" benutzt und vor Gericht angegeben, nicht gewusst zu haben, dass die SA, also die "Sturmabteilung" der Nazis, diese Losung als Wahlspruch benutzt habe. Der vorsitzende Richter hatte erklärt, es gebe "Indizien", dass Höcke durchaus gewusst habe, was er sagt.
© 2024 dts Nachrichtenagentur