Im März 2024 hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) die Betreiber des Marktplatzes Temu abgemahnt. Nachdem sich Temu verpflichtet hat, die beanstandeten Verstöße abzustellen, verzichtet der VZBV auf eine Klage - vorerst. Willkürlich erscheinende Rabatte, fragwürdige Bewertungen und manipulative Designs - das waren nur einige der von dem Verbraucherzentrale Bundesverband beanstandeten Regelverstöße. Einer Abmahnung des VZBV folgte ein ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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