Wenn Fernwärmeversorger den Brennstoff ändern, dürfen sie die Preisanpassungsklauseln einseitig anpassen. Das hat das OLG Hamburg entschieden. Der Branchenverband BDEW begrüßt das Urteil, da es Fernwärmeversorgern Sicherheit bei der Wärmewende gibt. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat entschieden, dass Fernwärmeversorger ihre Preisanpassungsklauseln auch einseitig anpassen dürfen, wenn es um Änderungen beim eingesetzten Brennstoff geht. Damit folgt das OLG der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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