Wenn Fernwärmeversorger den Brennstoff ändern, dürfen sie die Preisanpassungsklauseln einseitig anpassen. Das hat das OLG Hamburg entschieden. Der Branchenverband BDEW begrüßt das Urteil, da es Fernwärmeversorgern Sicherheit bei der Wärmewende gibt. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat entschieden, dass Fernwärmeversorger ihre Preisanpassungsklauseln auch einseitig anpassen dürfen, wenn es um Änderungen beim eingesetzten Brennstoff geht. Damit folgt das OLG der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
Sie erhalten auf FinanzNachrichten.de kostenlose Realtime-Aktienkurse von und .
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen.
Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen,
bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen
Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu
verstehen sein kann.