Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 14. Mai 2024 den Bericht und Antrag betreffend die Gewährung eines Staatsbeitrages an den Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil (LIEmobil) für die Jahre 2025 bis 2027 verabschiedet.
Im Bericht und Antrag zeigt die Regierung auf, welches Angebot im öffentlichen Verkehr (ÖV) von LIEmobil in den Jahren 2025 bis 2027 bereitgestellt werden soll und welche finanziellen Mittel LIEmobil hierzu bei Berücksichtigung eines Eigenfinanzierungsgrads von mindestens 30% vom Staat benötigt. Um eine zukunftsgerichtete Planung und Entwicklung des ÖV sicherzustellen, soll LIEmobil wie in den vergangenen Jahren ein Staatsbeitrag für drei Jahre gewährt werden.
Das im Bericht und Antrag dargelegte Leistungsangebot von LIEmobil basiert im Wesentlichen auf der im Jahr 2023 vom Verwaltungsrat der LIEmobil verabschiedeten Unternehmensstrategie "MAP 2030". Im Weiteren wurden für die kommenden Jahre 2025 bis 2027 von Seiten der Regierung und des Landtags verschiedene Anforderungen an die Dienstleistungen der LIEmobil formuliert, welche zu jährlich wiederkehrenden Mehrkosten bzw. Einnahmenausfällen führen werden. Dazu gehören unter anderem die schnellere Elektrifizierung der Busflotte gemäss der Klimastrategie 2050 sowie die Forderung nach einem dichteren Taktverkehr. Zudem wurde vermehrt der politische Wille zur kostenlosen Beförderung von Schülerinnen und Schülern sowie von Lernenden mit Wohnsitz in Liechtenstein zum Ausdruck gebracht.
Um diese Forderungen erfüllen zu können, muss der Staatsbeitrag an die LIEmobil in den Jahren 2025 bis 2027 im Vergleich zum jährlichen Staatsbeitrag der Jahre 2022 bis 2024 erhöht werden.
Die kostenlose Beförderung von Schülerinnen und Schülern sowie von Lernenden soll ab dem Schuljahr 2025/2026 eingeführt werden und führt in den drei Jahren 2025 bis 2027 zu jährlichen Einnahmenausfällen in der Höhe von ca. CHF 950'000, welche im vorliegenden Antrag auf Gewährung eines Staatsbeitrags an die LIEmobil berücksichtigt werden.
Der strategische Ausbau des Liniennetzes, welcher zu einem 7-Minuten-Takt auf den nachfragestärksten Verbindungen führen wird, soll per Fahrplanwechsel im Dezember 2025 erfolgen und wirkt sich deswegen auf die beantragten finanziellen Mittel der beiden Jahre 2026 und 2027aus. Ebenso wirkt sich die raschere Elektrifizierung der Busflotte auf die beantragten Mittel der beiden Jahre 2026 und 2027 aus, da in diesem Zeitraum neue E-Busse beschafft und eingeflottet werden sollen. Die Einführung eines 7-Minuten-Takts und die schnellere Elektrifizierung der Busflotte führen in den beiden Jahren 2026 und 2027 zu jährlichen Mehrkosten von CHF 3.5 Mio. (2026) respektive CHF 3.8 Mio. (2027).
Die Regierung beantragt deswegen beim Landtag die Gewährung eines Staatsbeitrags an die LIEmobil in Höhe von CHF 14.95 Mio. für das Jahr 2025 sowie jeweils CHF 18.45 Mio. für die Jahre 2026 und 2027.
Pressekontakt:
Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Generalsekretariat
T +423 236 64 42
infrastruktur@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100919410
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 14. Mai 2024 den Bericht und Antrag betreffend die Gewährung eines Staatsbeitrages an den Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil (LIEmobil) für die Jahre 2025 bis 2027 verabschiedet.
Im Bericht und Antrag zeigt die Regierung auf, welches Angebot im öffentlichen Verkehr (ÖV) von LIEmobil in den Jahren 2025 bis 2027 bereitgestellt werden soll und welche finanziellen Mittel LIEmobil hierzu bei Berücksichtigung eines Eigenfinanzierungsgrads von mindestens 30% vom Staat benötigt. Um eine zukunftsgerichtete Planung und Entwicklung des ÖV sicherzustellen, soll LIEmobil wie in den vergangenen Jahren ein Staatsbeitrag für drei Jahre gewährt werden.
Das im Bericht und Antrag dargelegte Leistungsangebot von LIEmobil basiert im Wesentlichen auf der im Jahr 2023 vom Verwaltungsrat der LIEmobil verabschiedeten Unternehmensstrategie "MAP 2030". Im Weiteren wurden für die kommenden Jahre 2025 bis 2027 von Seiten der Regierung und des Landtags verschiedene Anforderungen an die Dienstleistungen der LIEmobil formuliert, welche zu jährlich wiederkehrenden Mehrkosten bzw. Einnahmenausfällen führen werden. Dazu gehören unter anderem die schnellere Elektrifizierung der Busflotte gemäss der Klimastrategie 2050 sowie die Forderung nach einem dichteren Taktverkehr. Zudem wurde vermehrt der politische Wille zur kostenlosen Beförderung von Schülerinnen und Schülern sowie von Lernenden mit Wohnsitz in Liechtenstein zum Ausdruck gebracht.
Um diese Forderungen erfüllen zu können, muss der Staatsbeitrag an die LIEmobil in den Jahren 2025 bis 2027 im Vergleich zum jährlichen Staatsbeitrag der Jahre 2022 bis 2024 erhöht werden.
Die kostenlose Beförderung von Schülerinnen und Schülern sowie von Lernenden soll ab dem Schuljahr 2025/2026 eingeführt werden und führt in den drei Jahren 2025 bis 2027 zu jährlichen Einnahmenausfällen in der Höhe von ca. CHF 950'000, welche im vorliegenden Antrag auf Gewährung eines Staatsbeitrags an die LIEmobil berücksichtigt werden.
Der strategische Ausbau des Liniennetzes, welcher zu einem 7-Minuten-Takt auf den nachfragestärksten Verbindungen führen wird, soll per Fahrplanwechsel im Dezember 2025 erfolgen und wirkt sich deswegen auf die beantragten finanziellen Mittel der beiden Jahre 2026 und 2027aus. Ebenso wirkt sich die raschere Elektrifizierung der Busflotte auf die beantragten Mittel der beiden Jahre 2026 und 2027 aus, da in diesem Zeitraum neue E-Busse beschafft und eingeflottet werden sollen. Die Einführung eines 7-Minuten-Takts und die schnellere Elektrifizierung der Busflotte führen in den beiden Jahren 2026 und 2027 zu jährlichen Mehrkosten von CHF 3.5 Mio. (2026) respektive CHF 3.8 Mio. (2027).
Die Regierung beantragt deswegen beim Landtag die Gewährung eines Staatsbeitrags an die LIEmobil in Höhe von CHF 14.95 Mio. für das Jahr 2025 sowie jeweils CHF 18.45 Mio. für die Jahre 2026 und 2027.
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