Die Prüfung von Schutzeinrichtungen ist für PV-Anlagen ab 135 kW installierter Leistung gesetzlich vorgeschrieben. Mit der Schutzprüfung vor Inbetriebnahme und wiederkehrend wird die Sicherheit und Verfügbarkeit der Anlagen erhöht. Damit Photovoltaik-Anlagen mit einer installierten Leistung ab 135 kW eine endgültige Betriebserlaubnis erhalten, muss die Konformitätserklärung einer akkreditierten Zertifizierungsstelle vorliegen. Eine der Grundlagen für die Konformitätserklärung ist die Prüfung der ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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