Vaduz (ots) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 14. Mai 2024 den Bericht und Antrag betreffend den Monitoringbericht zum Mobilitätskonzept 2030 für das Berichtsjahr 2023 verabschiedet. Dieser Bericht beschreibt die im Vorjahr getätigten Arbeiten an den Massnahmen des Mobilitätskonzepts 2030 und bildet deren aktuellen Umsetzungsstand ab.
Ein Fokus der Arbeiten im Berichtsjahr lag auf dem Radverkehr. Die Überarbeitung des Liechtensteiner Hauptradroutennetzes wurde fortgeführt, die Arbeitsstände mit den Nachbarländern wurden abgestimmt und die Arbeiten für die Überarbeitung der Kosten- und Aufgabenteilung zwischen Land und Gemeinden bezüglich der Finanzierung und Verantwortung für den Bau, Betrieb und Unterhalt der Radverkehrsinfrastruktur wurden vorangetrieben.
Betreffend zusätzlicher Fuss- und Radverkehrsbrücken über den Rhein fanden Koordinationssitzungen mit den Schweizer Behörden sowie den Standortgemeinden beidseits des Rheins statt. In Ruggell gelang es im Berichtsjahr, einen Brückenstandort südlich der heutigen MIV-Brücke als Bestvariante zur Weiterbearbeitung festzulegen.
Im Berichtsjahr wurde auch das Projekt "Raum und Mobilität 2050" gestartet, welches Lösungen für die langfristigen Mobilitätsbedürfnisse Liechtensteins über den Zeithorizont 2030 hinaus erarbeiten soll. Dieses Projekt wurde als neues Leitprojekt in das Mobilitätskonzept 2030 aufgenommen. Bei diesem neuen Projekt konnten im Berichtsjahr das Zielsystem und die Indikatoren definiert und die Arbeit an den Stossrichtungen begonnen werden.
Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit im Berichtsjahr lag auf zwei Gesetzgebungsprojekten. Einerseits konnte eine Vernehmlassung betreffend die Revision des Landes-Mobilitätsmanagement-Gesetzes (LMMG) durchgeführt werden und andererseits Grundsätze für ein neues Strassengesetz, welches unter anderem das Expropriationsrecht betreffend Infrastrukturprojekte neu regeln soll, definiert werden.
Pressekontakt:
Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Maximilian Rüdisser, Generalsekretär
T +423 236 64 42
infrastruktur@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100919462
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 14. Mai 2024 den Bericht und Antrag betreffend den Monitoringbericht zum Mobilitätskonzept 2030 für das Berichtsjahr 2023 verabschiedet. Dieser Bericht beschreibt die im Vorjahr getätigten Arbeiten an den Massnahmen des Mobilitätskonzepts 2030 und bildet deren aktuellen Umsetzungsstand ab.
Ein Fokus der Arbeiten im Berichtsjahr lag auf dem Radverkehr. Die Überarbeitung des Liechtensteiner Hauptradroutennetzes wurde fortgeführt, die Arbeitsstände mit den Nachbarländern wurden abgestimmt und die Arbeiten für die Überarbeitung der Kosten- und Aufgabenteilung zwischen Land und Gemeinden bezüglich der Finanzierung und Verantwortung für den Bau, Betrieb und Unterhalt der Radverkehrsinfrastruktur wurden vorangetrieben.
Betreffend zusätzlicher Fuss- und Radverkehrsbrücken über den Rhein fanden Koordinationssitzungen mit den Schweizer Behörden sowie den Standortgemeinden beidseits des Rheins statt. In Ruggell gelang es im Berichtsjahr, einen Brückenstandort südlich der heutigen MIV-Brücke als Bestvariante zur Weiterbearbeitung festzulegen.
Im Berichtsjahr wurde auch das Projekt "Raum und Mobilität 2050" gestartet, welches Lösungen für die langfristigen Mobilitätsbedürfnisse Liechtensteins über den Zeithorizont 2030 hinaus erarbeiten soll. Dieses Projekt wurde als neues Leitprojekt in das Mobilitätskonzept 2030 aufgenommen. Bei diesem neuen Projekt konnten im Berichtsjahr das Zielsystem und die Indikatoren definiert und die Arbeit an den Stossrichtungen begonnen werden.
Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit im Berichtsjahr lag auf zwei Gesetzgebungsprojekten. Einerseits konnte eine Vernehmlassung betreffend die Revision des Landes-Mobilitätsmanagement-Gesetzes (LMMG) durchgeführt werden und andererseits Grundsätze für ein neues Strassengesetz, welches unter anderem das Expropriationsrecht betreffend Infrastrukturprojekte neu regeln soll, definiert werden.
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