Berlin - Der Bundestag hat die Immunität des AfD-Abgeordneten und Bundesvorsitzenden der "Jungen Alternative" (JA), Hannes Gnauck, aufgehoben. Die sitzungsleitende Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Linke) unterbrach dafür am Donnerstagabend die Aussprache über das "Nationale Reformprogramm". Der Bundestag stimmte der Beschlussempfehlung des Immunitätsausschusses ohne Aussprache und gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zu.
Dadurch wird die Genehmigung zur Durchführung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens gegen den Gnauck gemäß eines Schreibens des Bundesverteidigungsministeriums vom 22. April 2024 erteilt. Laut ARD-Hauptstadtstudio soll es dabei um ein internes Ermittlungsverfahren aus Gnaucks Zeit bei der Bundeswehr gehen.
Bereits im Juni 2021 hatte der RBB unter Berufung auf die Bundeswehr berichtet, dass der Militärische Abschirmdienst (MAD) Gnauck als Extremist eingeordnet habe.
Die "Junge Alternative" (JA), deren Vorsitzender Gnauck ist, wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz als "Verdachtsfall" geführt. Das Oberverwaltungsgericht NRW hatte am Dienstag geurteilt, dass die Einstufung rechtmäßig ist. Es bestehe der begründete Verdacht, dass die JA deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund die Anerkennung als gleichberechtigte Mitglieder der rechtlich verfassten Gemeinschaft versagen will. Zudem bestehe der begründete Verdacht, dass ihre politischen Vorstellungen auf eine Missachtung der Menschenwürde und eine glaubensbezogene Diskriminierung von Muslimen zielen.
Am Morgen hatte der Bundestag bereits die Immunität des AfD-Abgeordneten Petr Bystron aufgehoben. In einem ebenfalls kurzfristig aufgerufenen Tagesordnungspunkt stimmten am Donnerstag alle Gruppen und Fraktionen des Parlaments außer der AfD für den Schritt, letztere enthielt sich.
Durch die Aufhebung der Immunität sind offizielle Ermittlungen gegen Bystron möglich. Die genauen Details waren zunächst unklar, Bystron steht schon seit Wochen im Zusammenhang mit angeblichen Zahlungen aus Russland unter Druck. Durch die Generalstaatsanwaltschaft München lief bereits ein sogenanntes Vorermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der Abgeordneten-Bestechung. Bystron steht auf Bundeslistenplatz 2 der AfD zur Europawahl 2024.
Dadurch wird die Genehmigung zur Durchführung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens gegen den Gnauck gemäß eines Schreibens des Bundesverteidigungsministeriums vom 22. April 2024 erteilt. Laut ARD-Hauptstadtstudio soll es dabei um ein internes Ermittlungsverfahren aus Gnaucks Zeit bei der Bundeswehr gehen.
Bereits im Juni 2021 hatte der RBB unter Berufung auf die Bundeswehr berichtet, dass der Militärische Abschirmdienst (MAD) Gnauck als Extremist eingeordnet habe.
Die "Junge Alternative" (JA), deren Vorsitzender Gnauck ist, wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz als "Verdachtsfall" geführt. Das Oberverwaltungsgericht NRW hatte am Dienstag geurteilt, dass die Einstufung rechtmäßig ist. Es bestehe der begründete Verdacht, dass die JA deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund die Anerkennung als gleichberechtigte Mitglieder der rechtlich verfassten Gemeinschaft versagen will. Zudem bestehe der begründete Verdacht, dass ihre politischen Vorstellungen auf eine Missachtung der Menschenwürde und eine glaubensbezogene Diskriminierung von Muslimen zielen.
Am Morgen hatte der Bundestag bereits die Immunität des AfD-Abgeordneten Petr Bystron aufgehoben. In einem ebenfalls kurzfristig aufgerufenen Tagesordnungspunkt stimmten am Donnerstag alle Gruppen und Fraktionen des Parlaments außer der AfD für den Schritt, letztere enthielt sich.
Durch die Aufhebung der Immunität sind offizielle Ermittlungen gegen Bystron möglich. Die genauen Details waren zunächst unklar, Bystron steht schon seit Wochen im Zusammenhang mit angeblichen Zahlungen aus Russland unter Druck. Durch die Generalstaatsanwaltschaft München lief bereits ein sogenanntes Vorermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der Abgeordneten-Bestechung. Bystron steht auf Bundeslistenplatz 2 der AfD zur Europawahl 2024.
© 2024 dts Nachrichtenagentur