Metall Zug AG / Schlagwort(e): Sonstiges Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 Kotierungsreglement Zug, 17. Mai 2024 - Heinz M. Buhofer, ehemaliger Verwaltungsratspräsident und grösster Aktionär der Metall Zug AG, übernimmt durch einen familieninternen Aktientausch eine Mehrheit im Buhofer Trust I. Diesem sind 56.7% der Stimmrechte an der Metall Zug AG übertragen. Damit bleibt das Ankeraktionariat an der Metall Zug AG langfristig gesichert. Nach der Gründung von Metall Zug im Jahr 1887 durch den Mitgründer Julius Weber-Locher halten seine verzweigten Nachkommen in vierter, fünfter und sechster Generation gesamthaft rund 90% der Stimmrechte der Metall Zug AG. Davon hat die Familie Buhofer bisher 67.6% der Stimmrechte primär im «Buhofer Trust I» gebündelt, um eine einheitliche Stimmenausübung zu gewährleisten. Heinz M. Buhofer, Verwaltungsratspräsident der Metall Zug AG von 2013 bis 2019 und grösster Aktionär mit rund 31% der Stimmrechte, übernimmt eine Mehrheit im Buhofer Trust. Dafür tauscht er innerhalb der Familie ungebundene Aktien gegen trustgebundene Aktien. Die individuellen Beteiligungsquoten der Familienmitglieder an Metall Zug bleiben unverändert, währenddem Heinz M. Buhofer innerhalb des Trusts die Mehrheit erhält und damit über dessen einheitliche Stimmabgabe bestimmen kann. Dem Buhofer Trust sind die Stimmrechte an 1'250'000 Namenaktien der Serie A bzw. 56.7% der Stimmrechte übertragen. «Mit diesem in der Familie abgestimmten Schritt bleibt das Ankeraktionariat der Metall Zug AG in Absprache mit der Gesellschaft im Sinne der Verantwortung für die betroffenen Unternehmen, ihre Kunden, Mitarbeitenden und Aktionäre langfristig gesichert», erklärt Heinz M. Buhofer. Die Metall Zug AG schätzt diesen Schritt als ein klares Bekenntnis zum Unternehmen und Industriestandort Schweiz. Über die Metall Zug Gruppe
Die Holdinggesellschaft Metall Zug AG ist im Swiss Reporting Standard der SIX Swiss Exchange, Zürich, kotiert (Namenaktie Serie B, Valorennummer 3982108, Ticker-Symbol METN). Rechtliche Anmerkungen
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