EQS-News: Frauenthal Holding AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Frauenthal Holding AG ISIN AT0000762406 Einberufung Frauenthal Holding AG
Die Durchführung der Hauptversammlung als moderierte virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des VirtGesG führt zu Modifikationen im Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre, sowohl gegenüber einer physischen Hauptversammlung als auch gegenüber der virtuellen Hauptversammlung nach der Sondergesetzgebung im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie (COVID-19-GesG und COVID-19-GesV). Übertragung der Hauptversammlung im Internet Überblick über die Ausübung von Aktionärsrechten gemäß VirtGesG Die Gesellschaft stellt auf ihre Kosten den Aktionären zwei besondere Stimmrechtsvertreter zur Verfügung, die geeignet und von der Gesellschaft unabhängig sind und die von den Aktionären zur Stellung von Beschlussanträgen, zur Stimmabgabe und gegebenenfalls zur Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung bevollmächtigt werden können. Wenn bei der virtuellen Hauptversammlung Anlass zu Zweifeln an der Identität eines Aktionärs besteht, so hat die Gesellschaft seine Identität auf geeignete Weise zu überprüfen.
I. TAGESORDNUNG
a) die Ermächtigung des Vorstands zum Rückkauf und gegebenenfalls zur Einziehung bzw Wiederveräußerung eigener Aktien bis zum gesetzlich höchst zulässigen Ausmaß von 10% des Grundkapitals auf die Dauer von 30 Monaten ab Beschlussfassung in der Hauptversammlung gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats; II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE
für die Ausübung der Aktionärsrechte:
III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am 12. Juni 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss: (i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß § 13 genügen lässt Per Telefax +43 (0) 1 8900 500 - 50 (ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform Per Post oder Boten Frauenthal Holding AG Per SWIFT GIBAATWGGMS Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 7. Juni 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. IV. BESTELLUNG EINES BESONDEREN STIMMRECHTSVERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN Die Stellung von Beschlussanträgen, die Stimmabgabe und gegebenenfalls die Erhebung eines Widerspruchs in dieser virtuellen Hauptversammlung der Frauenthal Holding AG am 17. Juni 2024 kann gemäß § 5 Abs 4 VirtGesG durch einen besonderen Stimmrechtsvertreter erfolgen, dessen Kosten die Gesellschaft trägt. Telefonnummer: +43 (7242) 42605 Dr. Marie-Agnes Arlt, LL.M. (A2O.legal) E-Mail: arlt.frauenthal@hauptversammlung.at Telefonnummer: +43 (1) 3082580 Jeder Aktionär kann eine der beiden oben genannten Personen als seinen besonderen Stimmrechtsvertreter auswählen und dieser Person eine Vollmacht, insbesondere für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung, aber auch zur Stellung eines Beschlussantrags und gegebenenfalls zur Erhebung eines Widerspruchs, erteilen. Die Erteilung einer Vollmacht an eine andere Person als besonderen Stimmrechtsvertreter ist gemäß § 5 Abs 4 VirtGesG nicht zulässig. Zur Bestellung der besonderen Stimmrechtsvertreter ist spätestens am 27. Mai 2024 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.frauenthal.at bzw www.frauenthal.at/InvestorRelations/Hauptversammlung ein verpflichtend zu verwendendes Vollmachtsformular sowie ein Formular für den Widerruf der Vollmacht abrufbar. Vollmachten sollten in Ihrem Interesse spätestens bis 14. Juni 2024, 16:00 Uhr, Wiener Zeit, unter Verwendung von einem der nachstehenden Kommunikationswege einlangen: Per E-Mail: anmeldung.frauenthal@hauptversammlung.at (Vollmachten bitte im Format PDF) Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 - 50 Per SWIFT: Per Post oder Boten: Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Wird die Vollmacht nach dem 14. Juni 2024, 16:00 Uhr, Wiener Zeit, widerrufen, empfehlen wir die Übermittlung des Widerrufs per E-Mail an den betroffenen Stimmrechtsvertreter oder per Telefax, da ansonsten der rechtzeitige Zugang nicht gewährleistet ist. V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG 1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG 2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 6. Juni 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder per Post oder Boten an Frauenthal Holding AG, 1090 Wien, Rooseveltplatz 10, z.H. Herrn Mag. Wolfgang Knezek, oder per E-Mail an w.knezek@frauenthal.at, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Sofern für Erklärungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. 3. Angaben gemäß § 110 Abs 2 Satz 2 iVm § 86 Abs 7 und 9 AktG Die Frauenthal Holding AG unterliegt nicht dem Anwendungsbereich von § 86 Abs 7 AktG und hat daher nicht das Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG zu erfüllen. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht und das Rederecht von den Aktionären selbst ausgeübt werden kann: Redemöglichkeit im Weg der Videokommunikation nach § 3 Abs 3 VirtGesG (Punkt VI. 1. dieser Einberufung) und Übermittlung von Fragen an die Gesellschaft vor Beginn der Hauptversammlung nach § 5 Abs 3 VirtGesG (Punkt VI. 2. dieser Einberufung). 5. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des VirtGesG durch Redemöglichkeit im Weg der Videokommunikation oder durch seinen besonderen Stimmrechtsvertreter zu jedem Punkt der Tagesordnung Beschlussanträge zu stellen. Der Zeitpunkt, bis zu dem Weisungen zur Antragsstellung an den besonderen Stimmrechtsvertreter möglich sind, wird im Laufe der virtuellen Hauptversammlung vom Vorsitzenden festgelegt. VI. AKTIONÄRSRECHTE GEMÄß VIRTGESG 1. Redemöglichkeit im Weg der Videokommunikation nach § 3 Abs 3 VirtGesG Die Aktionäre haben während der virtuellen Hauptversammlung die Möglichkeit, sich im Weg elektronischer Kommunikation zu Wort zu melden. Stellungnahmen, Fragen und Beschlussanträge dürfen Bestandteil des Redebeitrags sein. Wird einem Aktionär von der Vorsitzenden das Wort erteilt, ist ihm eine Redemöglichkeit im Weg der Videokommunikation zu gewähren. Die Anmeldung zur Ausübung der Redemöglichkeit im Weg der Videokommunikation erfolgt ausschließlich durch Übermittlung eines Anmeldeformulars per E-Mail an die E-Mail-Adresse hv.frauenthal@hauptversammlung.at. Aktionäre, die sich anmelden, müssen dabei ihre Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer) sowie den vollständigen Namen angeben. Zu diesem Zweck ist spätestens am 27. Mai 2024 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.frauenthal.at bzw. www.frauenthal.at/InvestorRelations/Hauptversammlung ein Anmeldeformular abrufbar. 2. Übermittlung von Fragen und Beschlussanträgen an die Gesellschaft vor Beginn der Hauptversammlung nach § 5 Abs 3 VirtGesG Um einem noch größeren Aktionärskreis eine aktive Beteiligung an der Hauptversammlung zu ermöglichen, soll das Frage- und Antragsrecht der Aktionäre auch schon im Zeitraum vor der Hauptversammlung ausgeübt werden können. Die Gesellschaft stellt den Aktionären einen elektronischen Kommunikationsweg, und zwar ausschließlich die E-Mail-Adresse hv.frauenthal@hauptversammlung.at zur Verfügung, auf dem die Aktionäre vom Zeitpunkt der Einberufung bis zum dritten Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 12. Juni 2024 (24:00 Uhr Wiener Zeit), Fragen und Beschlussanträge an die Gesellschaft übermitteln können. Die auf diesem Weg gestellten Fragen und Beschlussanträge sind in der virtuellen Hauptversammlung zu verlesen oder den Aktionären auf andere geeignete Weise, zB auf der Internetseite der Gesellschaft, zur Kenntnis zu bringen. Bitte bedienen Sie sich des Formulars für die Übermittlung von Fragen und Beschlussanträgen vor der Hauptversammlung, welches auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.frauenthal.at bzw. www.frauenthal.at/InvestorRelations/Hauptversammlung abrufbar ist. Wenn dieses Frageformular nicht verwendet wird, muss die Person (Name/Firma, Geburtsdatum/Firmenbuchnummer des Aktionärs) im entsprechenden E-Mail genannt werden. Um die Gesellschaft in die Lage zu versetzen, die Identität und Übereinstimmung mit der Depotbestätigung festzustellen, bitten wir Sie, in diesem Fall auch Ihre Depotnummer in dem E-Mail anzugeben. 3. Ausübung des Stimmrechts und Widerspruchsrechts im Weg elektronischer Kommunikation nach § 3 Abs 4 VirtGesG Bei allen Abstimmungen in der Hauptversammlung können die Aktionäre ihr Stimmrecht im Weg elektronischer Kommunikation ausüben und auf diese Weise gegebenenfalls auch Widerspruch erheben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Weg elektronischer Kommunikation und zur Erhebung von Widerspruch ist am Tag der Hauptversammlung, sohin am 17. Juni 2024, auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft www.frauenthal.at bzw. www.frauenthal.at/InvestorRelations/Hauptversammlung ein verpflichtendes Formular abrufbar. Dieses ist auszufüllen und ausschließlich an die E-Mail-Adresse hv.frauenthal@hauptversammlung.at zu übermitteln. Um die Gesellschaft in die Lage zu versetzen die Identität des Aktionärs und die Übereinstimmung mit der Depotbestätigung des Aktionärs festzustellen, ist es erforderlich den Namen/die Firma, das Geburtsdatum/die Firmenbuchnummer des Aktionärs sowie unbedingt auch die Depotnummer des Aktionärs in diesem Formular anzugeben. 4. Zwei besondere Stimmrechtsvertreter nach § 5 Abs 4 VirtGesG Die Gesellschaft stellt bei der kommenden Hauptversammlung auf ihre Kosten den Aktionären zwei besondere Stimmrechtsvertreter zur Verfügung (Punkt V. dieser Einberufung). Dabei handelt es sich um dafür geeignete, von der Gesellschaft unabhängige Personen, die von den Aktionären zur Stellung von Beschlussanträgen, zur Stimmabgabe und gegebenenfalls zur Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung bevollmächtigt werden können. Im Übrigen wird auf die ausführlichen Erläuterungen in Punkt IV. dieser Einberufung verwiesen. 5. Information zum Datenschutz für Aktionäre Die Frauenthal Holding AG nimmt Datenschutz sehr ernst. VII. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 8.651.491,-- und ist zerlegt in 8.651.491 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme in der Hauptversammlung. Wien, im Mai 2024 Der Vorstand 17.05.2024 CET/CEST |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Frauenthal Holding AG |
Rooseveltplatz 10 | |
1090 Wien | |
Österreich | |
Telefon: | +43 1 505 42 06 |
Internet: | frauenthal.at |
ISIN: | AT0000762406 |
WKN: | 882002 |
Börsen: | Wiener Börse (Amtlicher Handel) |
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1905381 17.05.2024 CET/CEST