Das Bundeswirtschaftsministerium hat klargestellt, dass künftig das Anlagenzertifikat für Photovoltaik-Anlagen im Niederspannungsnetz ab einer installierten Leistung von 500 Kilowatt und einer Einspeiseleistung von 270 Kilowatt vorgelegt werden muss. Dafür sind die drei noch aufstehenden Verordnungen zur Umsetzung des Zertifizierungspakets im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Nach dem "Solarpaket 1" hat das Bundeswirtschaftsministerium nach eigenen Angaben drei Verordnungen am Donnerstag (16. Mai) im Bundesgesetzblatt verkündet, mit denen die Umsetzung des sogenannten Zertifizierungspakets ...Den vollständigen Artikel lesen ...
Sie erhalten auf FinanzNachrichten.de kostenlose Realtime-Aktienkurse von und .
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen.
Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen,
bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen
Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu
verstehen sein kann.