Das Bundeswirtschaftsministerium hat klargestellt, dass künftig das Anlagenzertifikat für Photovoltaik-Anlagen im Niederspannungsnetz ab einer installierten Leistung von 500 Kilowatt und einer Einspeiseleistung von 270 Kilowatt vorgelegt werden muss. Dafür sind die drei noch aufstehenden Verordnungen zur Umsetzung des Zertifizierungspakets im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Nach dem "Solarpaket 1" hat das Bundeswirtschaftsministerium nach eigenen Angaben drei Verordnungen am Donnerstag (16. Mai) im Bundesgesetzblatt verkündet, mit denen die Umsetzung des sogenannten Zertifizierungspakets ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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