Die Novelle des Landesplanungsgesetzes in NRW ermöglicht Bezirksregierungen, Genehmigungsverfahren für Windenergievorhaben auszusetzen. Der LEE NRW hofft auf einen Erlass des NRW-Wirtschaftsministeriums, der regeln soll, dass dieses lediglich im Einzelfall erfolgt. Der Landtag von NRW hat die Novelle des Landesplanungsgesetzes beschlossen. Die Bezirksregierungen haben zukünftig die Möglichkeit, Genehmigungsverfahren für Windenergievorhaben bis zum Abschluss der laufenden Regionalplanänderungen aussetzen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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