Karlsruhe - Der Vizechef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Heiko Teggatz, will in diesem Monat Verfassungsbeschwerde gegen das sogenannte "Polizeibeauftragtengesetz" der Ampelregierung beim Bundesverfassungsgericht einreichen. "Ohne eine Verankerung im Grundgesetz halte ich das Gesetz zum Polizeibeauftragten im Bund für verfassungswidrig", sagte Teggatz der "Welt am Sonntag". "Hier wird versucht, diese mindestens aufzuweichen."
Der frühere Abgeordnete Grötsch wurde am 14. März vom Bundestag zum Polizeibeauftragten gewählt. Er soll strukturelle Mängel etwa beim Bundeskriminalamt und der Bundespolizei aufdecken und untersuchen. Teggatz sieht darin einen Verstoß gegen die im Grundgesetz verankerte Gewaltenteilung.
Laut Dokumenten aus dem Bundestag und dem Innenausschuss, über die die "Welt am Sonntag" berichtet, erhält Grötsch eine Besoldung in Höhe von rund 13.000 Euro brutto im Monat. Auf die Frage, ob er seine Bezüge angesichts des Sparzwangs der Regierung für angemessen hält, sagte Grötsch der Zeitung: "Die Höhe meiner Besoldung wurde durch den Gesetzgeber festgelegt."
Die Besoldungsstufe B9 für Grötsch hatten die Ampelfraktionen im Innenausschuss beschlossen. Das zeigt ein "Änderungsantrag" von SPD, Grünen und FDP, der der Zeitung ebenfalls vorliegt. Danach wurde im Gesetz für den Polizeibeauftragten "die Angabe 'B6' durch 'B9' ersetzt". Ursprünglich waren monatlich Bezüge von gut 11.000 Euro vorgesehen.
Zudem erhält Grötsch laut einem Dokument des Bundestags "23 Planstellen". Eine der Stellen ist mit B6 und drei sind jeweils mit B3 (9600 Euro im Monat) dotiert. Das Finanzministerium rechnet danach "mit jährlichen Personalkosten von circa 2,4 Millionen Euro."
Unions-Fraktionsvize Andrea Lindholz (CSU) wirft der Ampel "sinnlose kostspielige Doppelstrukturen" vor. Sie frage sich, wie sich ein einfacher Bundespolizist mit Blick "auf die aufgeblähte Struktur voller hoch dotierter Stellen fühlen soll". Nach Ansicht des Obmanns der Union im Innenausschuss, Josef Oster (CDU), setzt die Regierung ein "völlig falsches Signal". Sie befeuere mit der Einrichtung des Amtes von Grötsch einen "Generalverdacht gegen die Bundespolizei".
Der frühere Abgeordnete Grötsch wurde am 14. März vom Bundestag zum Polizeibeauftragten gewählt. Er soll strukturelle Mängel etwa beim Bundeskriminalamt und der Bundespolizei aufdecken und untersuchen. Teggatz sieht darin einen Verstoß gegen die im Grundgesetz verankerte Gewaltenteilung.
Laut Dokumenten aus dem Bundestag und dem Innenausschuss, über die die "Welt am Sonntag" berichtet, erhält Grötsch eine Besoldung in Höhe von rund 13.000 Euro brutto im Monat. Auf die Frage, ob er seine Bezüge angesichts des Sparzwangs der Regierung für angemessen hält, sagte Grötsch der Zeitung: "Die Höhe meiner Besoldung wurde durch den Gesetzgeber festgelegt."
Die Besoldungsstufe B9 für Grötsch hatten die Ampelfraktionen im Innenausschuss beschlossen. Das zeigt ein "Änderungsantrag" von SPD, Grünen und FDP, der der Zeitung ebenfalls vorliegt. Danach wurde im Gesetz für den Polizeibeauftragten "die Angabe 'B6' durch 'B9' ersetzt". Ursprünglich waren monatlich Bezüge von gut 11.000 Euro vorgesehen.
Zudem erhält Grötsch laut einem Dokument des Bundestags "23 Planstellen". Eine der Stellen ist mit B6 und drei sind jeweils mit B3 (9600 Euro im Monat) dotiert. Das Finanzministerium rechnet danach "mit jährlichen Personalkosten von circa 2,4 Millionen Euro."
Unions-Fraktionsvize Andrea Lindholz (CSU) wirft der Ampel "sinnlose kostspielige Doppelstrukturen" vor. Sie frage sich, wie sich ein einfacher Bundespolizist mit Blick "auf die aufgeblähte Struktur voller hoch dotierter Stellen fühlen soll". Nach Ansicht des Obmanns der Union im Innenausschuss, Josef Oster (CDU), setzt die Regierung ein "völlig falsches Signal". Sie befeuere mit der Einrichtung des Amtes von Grötsch einen "Generalverdacht gegen die Bundespolizei".
© 2024 dts Nachrichtenagentur