Berlin - Die Verwaltungsgerichte befinden schneller über Klagen gegen Asylentscheidungen. Das sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums dem "Spiegel".
In der ersten Instanz betrug die Verfahrensdauer zu Beginn des laufenden Jahres im Schnitt 17,9 Monate. 2023 waren es noch 20,8 Monate. 2022 lag der Wert bei 26 Monaten, im Jahr zuvor bei 26,5 Monaten. Es gebe bundesweit sehr große Unterschiede bei den Zahlen, so der Sprecher. Dies sei ein Hinweis dafür, dass die Dauer der Asylgerichtsverfahren "maßgeblich von der internen Organisation sowie der personellen und sachlichen Ausstattung der Verwaltungsgerichte abhängig ist". Diese Faktoren seien Ländersache.
Der Bund hatte ein Gesetz zur Beschleunigung der Verfahren auf den Weg gebracht, das die Verwaltungsgerichte entlasten soll. Es war Anfang 2023 in Kraft getreten. Ob der Rückgang auf diese Änderungen zurückzuführen sei, könne "noch nicht detailliert" beurteilt werden. Die Länder hatten vor einem Jahr bei einem Gipfel im Kanzleramt zugesichert, die Gerichte organisatorisch und personell entsprechend auszustatten.
In der ersten Instanz betrug die Verfahrensdauer zu Beginn des laufenden Jahres im Schnitt 17,9 Monate. 2023 waren es noch 20,8 Monate. 2022 lag der Wert bei 26 Monaten, im Jahr zuvor bei 26,5 Monaten. Es gebe bundesweit sehr große Unterschiede bei den Zahlen, so der Sprecher. Dies sei ein Hinweis dafür, dass die Dauer der Asylgerichtsverfahren "maßgeblich von der internen Organisation sowie der personellen und sachlichen Ausstattung der Verwaltungsgerichte abhängig ist". Diese Faktoren seien Ländersache.
Der Bund hatte ein Gesetz zur Beschleunigung der Verfahren auf den Weg gebracht, das die Verwaltungsgerichte entlasten soll. Es war Anfang 2023 in Kraft getreten. Ob der Rückgang auf diese Änderungen zurückzuführen sei, könne "noch nicht detailliert" beurteilt werden. Die Länder hatten vor einem Jahr bei einem Gipfel im Kanzleramt zugesichert, die Gerichte organisatorisch und personell entsprechend auszustatten.
© 2024 dts Nachrichtenagentur