Das Schweigen eines Verbrauchers ist keine Willenserklärung, das entschied das Landgericht Baden-Baden und beschied einem Versicherungsvertreter unlauteren Wettbewerb und Irreführung eines Kunden mit bestehender Wohngebäudeversicherung. Ein Versicherungsvertreter wollte Preise und Leistungen einer bestehenden Wohngebäudeversicherung automatisch erhöhen, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt eines entsprechenden Briefes widersprach. Das sei nicht rechtlich, urteilte kürzlich ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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