Berlin - Die Bundesregierung hat die zeitgleich beantragten Haftbefehle gegen Führer der Terror-Organisation Hamas und der Regierung Israels kritisiert. "Die Bundesregierung weist jeden Anschein von Vergleichbarkeit auf das Entschiedenste zurück", sagte ein Sprecher von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) der "Bild" (Mittwochausgabe).
Die Bundesregierung habe die Vorwürfe des Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes gegen und die Beantragung von Haftbefehlen gegen die Hamas zur Kenntnis genommen. "Angesichts der Gräueltaten des 7. Oktober, der andauernden Geiselhaft vieler Menschen und der ja weiterhin stattfindenden Angriffe der Hamas auf Israel ist dies nur folgerichtig", so der Sprecher.
"Die Bundesregierung hat stets betont, dass Israel das Recht hat, sich im Einklang mit dem Völkerrecht gegen die mörderischen Angriffe der Hamas zu verteidigen", ergänzte er zu den beantragten Haftbefehlen gegen Israels Premier Benjamin Netanjahu und seinen Verteidigungsminister Joav Galant. "Vor diesem Hintergrund wiegen die Vorwürfe des Chefanklägers schwer und müssen belegt werden. Deutschland geht davon aus, dass dabei maßgeblich berücksichtigt wird, dass Israel ein demokratischer Rechtsstaat mit einer starken, unabhängigen Justiz ist."
Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Karim Ahmad Khan, hatte die Beantragung der Haftbefehle am Montag öffentlich gemacht. Seiner Ansicht nach gebe es "hinreichende Anhaltspunkte" für die Annahme, dass Netanjahu und Galant "strafrechtliche Verantwortung" für "Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit" haben. Genannt werden unter anderem das Aushungern von Zivilisten als Methode der Kriegsführung, vorsätzliche Angriffe auf die Zivilbevölkerung, die vorsätzliche Verursachung großer Leiden, die vorsätzliche Tötung sowie Mord.
In der gleichen Stellungnahme kündigte er auch an, Haftbefehle gegen Hamas-Vertreter zu beantragen. Darunter befinden sich Hamas-Anführer Yahya Sinwar sowie der Oberbefehlshaber des militärischen Flügels der Hamas, Mohammed Deif, und der Leiter des Politbüros der Hamas, Ismail Haniyya. Auch dieser Antrag wurde mit der strafrechtlichen Verantwortung für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begründet.
Ob den Anträgen am Ende stattgegeben wird, ist noch unklar.
Die Bundesregierung habe die Vorwürfe des Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes gegen und die Beantragung von Haftbefehlen gegen die Hamas zur Kenntnis genommen. "Angesichts der Gräueltaten des 7. Oktober, der andauernden Geiselhaft vieler Menschen und der ja weiterhin stattfindenden Angriffe der Hamas auf Israel ist dies nur folgerichtig", so der Sprecher.
"Die Bundesregierung hat stets betont, dass Israel das Recht hat, sich im Einklang mit dem Völkerrecht gegen die mörderischen Angriffe der Hamas zu verteidigen", ergänzte er zu den beantragten Haftbefehlen gegen Israels Premier Benjamin Netanjahu und seinen Verteidigungsminister Joav Galant. "Vor diesem Hintergrund wiegen die Vorwürfe des Chefanklägers schwer und müssen belegt werden. Deutschland geht davon aus, dass dabei maßgeblich berücksichtigt wird, dass Israel ein demokratischer Rechtsstaat mit einer starken, unabhängigen Justiz ist."
Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Karim Ahmad Khan, hatte die Beantragung der Haftbefehle am Montag öffentlich gemacht. Seiner Ansicht nach gebe es "hinreichende Anhaltspunkte" für die Annahme, dass Netanjahu und Galant "strafrechtliche Verantwortung" für "Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit" haben. Genannt werden unter anderem das Aushungern von Zivilisten als Methode der Kriegsführung, vorsätzliche Angriffe auf die Zivilbevölkerung, die vorsätzliche Verursachung großer Leiden, die vorsätzliche Tötung sowie Mord.
In der gleichen Stellungnahme kündigte er auch an, Haftbefehle gegen Hamas-Vertreter zu beantragen. Darunter befinden sich Hamas-Anführer Yahya Sinwar sowie der Oberbefehlshaber des militärischen Flügels der Hamas, Mohammed Deif, und der Leiter des Politbüros der Hamas, Ismail Haniyya. Auch dieser Antrag wurde mit der strafrechtlichen Verantwortung für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begründet.
Ob den Anträgen am Ende stattgegeben wird, ist noch unklar.
© 2024 dts Nachrichtenagentur