Eine Niederlage auf ganzer Linie hat ein Immobilienmakler vor dem Landgericht Berlin (Az. 13 O 77/22) kassiert. Der Vermittler hatte einen Kunden verklagt, der die Provision für den Kauf eines Einfamilienhauses nicht bezahlen wollte. Doch der Makler verlor - und muss nun dem Kunden zusätzlich auch die Reservierungsgebühr in Höhe von 2.000 Euro erstatten. Urteil ist rechtskräftig Das rechtskräftige Urteil ist bahnbrechend, weil es eine in der Praxis häufige vorkommende Konstellation behandelt - nämlich ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2024 Roland Klaus