Nach dem Pfingstunwetter ist die Wohngebäudeversicherung wieder in aller Munde. Versicherer positionieren sich mit ihren Angeboten und Versicherungsvermittler werden häufiger nach dem Schutz gefragt. Der Blick auf ein Urteil aus dem vergangenen Jahr könnte sich dabei lohnen. Das Landgericht Halle (LG) hatte sich im vergangenen Jahr im Rahmen der Vermittlerhaftung mit einer Gebäude-Unterversicherung und der entsprechenden Dokumentation zum Kundenwunsch zu beschäftigen. In Kurzfassung hat das Gericht ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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