Berlin - Die Ampel-Regierung will künftig den Zugang zum Beruf des Kraftfahrers erleichtern. Dazu beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch den vom Verkehrsministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes.
Darüber hinaus soll die Anerkennung von Fahrerqualifizierungsnachweisen ukrainischer Berufskraftfahrer sowie die Umschreibung ukrainischer Führerscheine in Deutschland vereinfacht werden. "Wir wirken dem Fachkräftemangel entgegen und erleichtern Kraftfahrern den Zugang zum Beruf", sagte Verkehrsminister Volker Wissing (FDP). Dabei nutze man auch die Chancen der Digitalisierung. Durch die Einführung von digitalem Unterricht in der Berufskraftfahrer-Weiterbildung werde diese moderner und flexibler und das Berufsbild insgesamt attraktiver, so der Minister.
Die novellierte Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung senke aber auch die Hürden für die Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland. "Künftig kann die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation auch in mehreren Fremdsprachen abgelegt werden. Ukrainische Berufskraftfahrer können ihre Qualifizierung anerkennen lassen, indem sie eine ergänzende Schulung und Prüfung absolvieren", sagte Wissing.
Der Verordnungsentwurf im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht sieht die Einführung von E-Learning in Form von digitalem Unterricht im Rahmen der Berufskraftfahrer-Weiterbildung vor. Künftig soll zudem das Ablegen der Prüfung zur Erlangung der beschleunigten Grundqualifikation für Berufskraftfahrer neben Deutsch in einer von acht Fremdsprachen ermöglicht werden. Hierzu zählen Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch.
Für einen erleichterten Berufszugang in Deutschland hat das Kabinett die nationale Ukraine-Ausnahme-Verordnung beschlossen: Die Verordnung ermöglicht, ukrainische Fahrerqualifizierungsnachweise begrenzt auf die Dauer des Schutzstatus anzuerkennen, wenn sie eine ergänzende Schulung und Prüfung absolvieren.
Außerdem ist die Aufnahme der Ukraine in die Staatenliste der Anlage 11 Fahrerlaubnis-Verordnung geplant. Damit wäre der prüfungsfreie Umtausch der Fahrerlaubnis möglich.
Zu den weiteren Maßnahmen gehört die Erweiterung des Sprachenkatalogs für die Theoretische Fahrerlaubnisprüfung um Ukrainisch und Kurmandschi.
Darüber hinaus soll die Anerkennung von Fahrerqualifizierungsnachweisen ukrainischer Berufskraftfahrer sowie die Umschreibung ukrainischer Führerscheine in Deutschland vereinfacht werden. "Wir wirken dem Fachkräftemangel entgegen und erleichtern Kraftfahrern den Zugang zum Beruf", sagte Verkehrsminister Volker Wissing (FDP). Dabei nutze man auch die Chancen der Digitalisierung. Durch die Einführung von digitalem Unterricht in der Berufskraftfahrer-Weiterbildung werde diese moderner und flexibler und das Berufsbild insgesamt attraktiver, so der Minister.
Die novellierte Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung senke aber auch die Hürden für die Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland. "Künftig kann die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation auch in mehreren Fremdsprachen abgelegt werden. Ukrainische Berufskraftfahrer können ihre Qualifizierung anerkennen lassen, indem sie eine ergänzende Schulung und Prüfung absolvieren", sagte Wissing.
Der Verordnungsentwurf im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht sieht die Einführung von E-Learning in Form von digitalem Unterricht im Rahmen der Berufskraftfahrer-Weiterbildung vor. Künftig soll zudem das Ablegen der Prüfung zur Erlangung der beschleunigten Grundqualifikation für Berufskraftfahrer neben Deutsch in einer von acht Fremdsprachen ermöglicht werden. Hierzu zählen Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch.
Für einen erleichterten Berufszugang in Deutschland hat das Kabinett die nationale Ukraine-Ausnahme-Verordnung beschlossen: Die Verordnung ermöglicht, ukrainische Fahrerqualifizierungsnachweise begrenzt auf die Dauer des Schutzstatus anzuerkennen, wenn sie eine ergänzende Schulung und Prüfung absolvieren.
Außerdem ist die Aufnahme der Ukraine in die Staatenliste der Anlage 11 Fahrerlaubnis-Verordnung geplant. Damit wäre der prüfungsfreie Umtausch der Fahrerlaubnis möglich.
Zu den weiteren Maßnahmen gehört die Erweiterung des Sprachenkatalogs für die Theoretische Fahrerlaubnisprüfung um Ukrainisch und Kurmandschi.
© 2024 dts Nachrichtenagentur