Berlin - Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat am Mittwoch einen Gesetzesentwurf für die Entschädigung von Opfern politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR vorgelegt. Demnach soll ein bundesweiter Härtefallfonds für die Opfer eingerichtet und die Höhe der SED-Opferrente an die allgemeine Rentenentwicklung angepasst werden. Opfer von Zwangsaussiedlungen aus dem Grenzgebiet der früheren DDR sollen außerdem einmalig 1.500 Euro erhalten.
Der Fonds soll dem Entwurf zufolge bei der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge unter der Aufsicht der SED-Opferbeauftragten eingerichtet werden. Den Rahmen für die Auszahlung von Unterstützungsleistungen aus dem Fonds soll die SED-Opferbeauftragte in sogenannten Billigkeitsrichtlinien festlestlegen, die der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen bedürfen.
"Der Rechtsstaat zeichnet sich auch dadurch aus, dass er besonders an die denkt, die Opfer eines Unrechtsstaates geworden sind", erklärte Buschmann. "Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erkennen wir das Leid der Opfer des SED-Unrechtsregimes nicht nur an, sondern werden die wirtschaftliche Lage der Betroffenen deutlich verbessern."
Man die Vorgaben im Koalitionsvertrag um und gehe sogar über diesen hinaus, so der FDP-Politiker. "Klar ist aber auch, dass wir mit Blick auf die angespannte Haushaltslage nicht alle weiteren Forderungen aufgreifen können."
Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR leiden laut Bundesjustizministerium teilweise bis heute unter den Folgen der Repressionsmaßnahmen. Ihre wirtschaftliche Lage stelle sich häufig als prekär dar, weil Haft- bzw. Verfolgungszeiten in der Regel zu Brüchen in der Erwerbsbiografie der Betroffenen führten, die sich bis heute auswirken. Verschärft habe sich die Situation durch gestiegene Lebenshaltungskosten und Geldwertverlust infolge aktueller Krisen, hieß es weiter.
Der Fonds soll dem Entwurf zufolge bei der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge unter der Aufsicht der SED-Opferbeauftragten eingerichtet werden. Den Rahmen für die Auszahlung von Unterstützungsleistungen aus dem Fonds soll die SED-Opferbeauftragte in sogenannten Billigkeitsrichtlinien festlestlegen, die der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen bedürfen.
"Der Rechtsstaat zeichnet sich auch dadurch aus, dass er besonders an die denkt, die Opfer eines Unrechtsstaates geworden sind", erklärte Buschmann. "Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erkennen wir das Leid der Opfer des SED-Unrechtsregimes nicht nur an, sondern werden die wirtschaftliche Lage der Betroffenen deutlich verbessern."
Man die Vorgaben im Koalitionsvertrag um und gehe sogar über diesen hinaus, so der FDP-Politiker. "Klar ist aber auch, dass wir mit Blick auf die angespannte Haushaltslage nicht alle weiteren Forderungen aufgreifen können."
Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR leiden laut Bundesjustizministerium teilweise bis heute unter den Folgen der Repressionsmaßnahmen. Ihre wirtschaftliche Lage stelle sich häufig als prekär dar, weil Haft- bzw. Verfolgungszeiten in der Regel zu Brüchen in der Erwerbsbiografie der Betroffenen führten, die sich bis heute auswirken. Verschärft habe sich die Situation durch gestiegene Lebenshaltungskosten und Geldwertverlust infolge aktueller Krisen, hieß es weiter.
© 2024 dts Nachrichtenagentur