EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Leifheit Aktiengesellschaft
/ Aktienrückkaufprogramm 2024 - Änderungsmeldung
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Aktienrückkaufprogramm 2024 - Änderungsmeldung
Die Leifheit AG hat mit Ad-hoc Mitteilung vom 2. Mai 2024 und Bekanntmachung vom 14. Mai 2024 das Aktienrückkaufprogramm 2024 angekündigt, das seit dem 15. Mai 2024 durchgeführt wird. Der Vorstand der Leifheit AG hat beschlossen, dass in dem Zeitraum von vier Börsenhandelstagen vor der Hauptversammlung 2024 bis zum Ablauf von zwei Börsenhandelstagen nach der Hauptversammlung 2024 zur Abwicklung der vorgeschlagenen Dividendenzahlung keine Leifheit-Aktien zurückgekauft werden. Die ordentliche Hauptversammlung der Leifheit AG findet am 29. Mai 2024 statt. In dem Zeitraum vom 23. Mai 2024 bis zum 31. Mai 2024 (jeweils einschließlich) werden daher keine Leifheit-Aktien zurückgekauft.
Nassau, den 22. Mai 2024 Der Vorstand
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Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Leifheit Aktiengesellschaft |
Leifheitstraße 1 | |
56377 Nassau | |
Deutschland | |
Internet: | www.leifheit-group.com |
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1909047 22.05.2024 CET/CEST