Bis Ende Mai müssen die Bundesländer sagen, wie sie denn ersten Teil der vom Bund geforderten Windenergie-Flächen bereitstellen wollen. Einige Länder hatten das Etappenziel schon Ende 2022 erreicht. Die Bundesregierung will bis 2032 insgesamt zwei Prozent der Fläche für die Windenergie nutzbar machen. Mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) hat der Bund daher jedes Bundesland verpflichtet, einen bestimmten Anteil seiner Landesfläche für die Nutzung der Windenergie zur Verfügung zu stellen. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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