Berlin - Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) erhöht das Tempo bei der Novelle des Tierschutzgesetzes, die das Bundeskabinett am Freitag beschlossen hat. Dem Kabinettbeschluss sei ein umfangreicher Konsultationsprozess, teilte sein Ministerium mit. Der Bundesrat soll sich noch vor der Sommerpause damit befassen, die Beratungen in den Gremien des Bundestages könnten direkt nach der Sommerpause starten.
Die allermeisten Tierhalter in Deutschland würden ihrer Verantwortung gegenüber den Tieren gerecht, "doch noch immer gibt es beim Umgang mit und der Haltung von Tieren Defizite und deshalb leiden in Deutschland viele Tiere", sagte Özdemir. "Mit dem Kabinettbeschluss haben wir umfassende Verbesserungen für den Tierschutz auf den Weg gebracht. Das ist die umfangreichste Überarbeitung des Tierschutzgesetzes seit vielen Jahren."
Nach der Gesetzesänderung gehe es vielen Tieren besser als vorher. "Und das ist auch gut für alle, die Tiere halten. So will doch zum Beispiel kein Halter von Hund, Katze und Co., dass sein Haustier an Herzfehlern oder schmerzhaften Gelenkproblemen leidet, kaum atmen kann oder sogar früher stirbt", sagte der Grünen-Politiker.
Im Haustierbereich soll mit dem Gesetz erklärtermaßen die Qualzucht beenden werden. Die bestehenden Regeln sollen um eine nicht abschließende Liste mit möglichen Symptomen der Qualzucht ergänzt werden. Dazu gehören Symptome wie Blindheit, Taubheit oder Atemnot, wenn sie erblich bedingt sind und zu Schmerzen und Leiden bei den Tieren führen. Das Züchten gesunder Tiere bleibe erlaubt, so das Ministerium. Es gehe nicht um das pauschale Verbot von bestimmten Rassen.
Tiere, die Merkmale von Qualzucht aufweisen, sollen künftig auf Online-Plattformen nicht mehr zum Kauf angeboten werden können. Anbieter von lebenden Tieren müssen zudem ihre Daten bei der Online-Plattform hinterlegen.
Im Nutztierbereich soll eine Verpflichtung zu Videoaufzeichnungen in Schlachthöfen eingeführt werden, damit sich Behörden ein besseres Bild davon machen können, was in Schlachthöfen passiert. Außerdem soll das Schwänzekupieren von Lämmern verboten werden. Bei Ferkeln sollen konkretere Vorgaben für das Kupieren der Schwänze gelten. Für das Ausbrennen von Hornanlagen bei Kälbern soll künftig eine Betäubung notwendig werden. Die Anbindehaltung von Tieren soll grundsätzlich untersagt werden, bei Rindern soll das Verbot nur teilweise und mit zeitlicher Verzögerung kommen.
Auch in Bezug auf Tiere in reisenden Zirkussen gibt es Neuerungen. Sind beispielsweise Elefanten, Affen, Giraffen oder Flusspferde Bestand eines Zirkus, können sie weiterhin gehalten werden. Eine Neuanschaffung von Tieren dieser Arten soll jedoch nicht mehr möglich sein.
Für das Töten eines Tieres ohne "vernünftigen Grund" soll der Strafrahmen in bestimmten Fällen von derzeit bis zu drei auf bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe steigen. Auch der Versuch der Misshandlung oder Tötung eines Tieres steht nach Özdemirs Entwürfen künftig unter Strafe: Der Bußgeldrahmen verdoppelt sich von derzeit bis zu 25.000 Euro auf bis zu 50.000 Euro.
Die allermeisten Tierhalter in Deutschland würden ihrer Verantwortung gegenüber den Tieren gerecht, "doch noch immer gibt es beim Umgang mit und der Haltung von Tieren Defizite und deshalb leiden in Deutschland viele Tiere", sagte Özdemir. "Mit dem Kabinettbeschluss haben wir umfassende Verbesserungen für den Tierschutz auf den Weg gebracht. Das ist die umfangreichste Überarbeitung des Tierschutzgesetzes seit vielen Jahren."
Nach der Gesetzesänderung gehe es vielen Tieren besser als vorher. "Und das ist auch gut für alle, die Tiere halten. So will doch zum Beispiel kein Halter von Hund, Katze und Co., dass sein Haustier an Herzfehlern oder schmerzhaften Gelenkproblemen leidet, kaum atmen kann oder sogar früher stirbt", sagte der Grünen-Politiker.
Im Haustierbereich soll mit dem Gesetz erklärtermaßen die Qualzucht beenden werden. Die bestehenden Regeln sollen um eine nicht abschließende Liste mit möglichen Symptomen der Qualzucht ergänzt werden. Dazu gehören Symptome wie Blindheit, Taubheit oder Atemnot, wenn sie erblich bedingt sind und zu Schmerzen und Leiden bei den Tieren führen. Das Züchten gesunder Tiere bleibe erlaubt, so das Ministerium. Es gehe nicht um das pauschale Verbot von bestimmten Rassen.
Tiere, die Merkmale von Qualzucht aufweisen, sollen künftig auf Online-Plattformen nicht mehr zum Kauf angeboten werden können. Anbieter von lebenden Tieren müssen zudem ihre Daten bei der Online-Plattform hinterlegen.
Im Nutztierbereich soll eine Verpflichtung zu Videoaufzeichnungen in Schlachthöfen eingeführt werden, damit sich Behörden ein besseres Bild davon machen können, was in Schlachthöfen passiert. Außerdem soll das Schwänzekupieren von Lämmern verboten werden. Bei Ferkeln sollen konkretere Vorgaben für das Kupieren der Schwänze gelten. Für das Ausbrennen von Hornanlagen bei Kälbern soll künftig eine Betäubung notwendig werden. Die Anbindehaltung von Tieren soll grundsätzlich untersagt werden, bei Rindern soll das Verbot nur teilweise und mit zeitlicher Verzögerung kommen.
Auch in Bezug auf Tiere in reisenden Zirkussen gibt es Neuerungen. Sind beispielsweise Elefanten, Affen, Giraffen oder Flusspferde Bestand eines Zirkus, können sie weiterhin gehalten werden. Eine Neuanschaffung von Tieren dieser Arten soll jedoch nicht mehr möglich sein.
Für das Töten eines Tieres ohne "vernünftigen Grund" soll der Strafrahmen in bestimmten Fällen von derzeit bis zu drei auf bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe steigen. Auch der Versuch der Misshandlung oder Tötung eines Tieres steht nach Özdemirs Entwürfen künftig unter Strafe: Der Bußgeldrahmen verdoppelt sich von derzeit bis zu 25.000 Euro auf bis zu 50.000 Euro.
© 2024 dts Nachrichtenagentur