Berlin - Die FDP-Verteidigungspolitikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann billigt der Ukraine das Recht zu, auch russisches Territorium anzugreifen. Russlands Präsident Wladimir Putin müsse sich darüber im Klaren sein, 'dass auch auf russischem Boden seine militärischen Einrichtungen nicht sicher sind', sagte die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Sonntagsausgaben).
'Zu glauben, dass er ungestraft unschuldige Menschen in der Ukraine überfallen, ermorden, vergewaltigen, verschleppen und foltern kann, ohne die Folgen zu spüren bekommen, wäre fatal.' Strack-Zimmermann fügte hinzu, dann werde Putin 'nie aufhören mit seinem imperialistischen Raubzug und nach einem kurzen Atemzug auch andere Nachbarn überfallen'.
Zuvor hatte sich der Grünen-Europapolitiker Anton Hofreiter dafür ausgesprochen, die Ukraine nicht länger davon abzuhalten, mit westlichen Waffen auch russisches Territorium anzugreifen. "Es geht hier um den Schutz der ukrainischen Bevölkerung. Daher sollten wir die Ukraine nicht daran hindern, mit den gelieferten Waffen russische Kampfjets auch im russischen Luftraum abzuwehren", sagte Hofreiter den Funke-Zeitungen. "Das Völkerrecht erlaubt es einem angegriffenen Staat, militärische Ziele im Land des Aggressors zu attackieren. Das ist Teil der Selbstverteidigung."
'Zu glauben, dass er ungestraft unschuldige Menschen in der Ukraine überfallen, ermorden, vergewaltigen, verschleppen und foltern kann, ohne die Folgen zu spüren bekommen, wäre fatal.' Strack-Zimmermann fügte hinzu, dann werde Putin 'nie aufhören mit seinem imperialistischen Raubzug und nach einem kurzen Atemzug auch andere Nachbarn überfallen'.
Zuvor hatte sich der Grünen-Europapolitiker Anton Hofreiter dafür ausgesprochen, die Ukraine nicht länger davon abzuhalten, mit westlichen Waffen auch russisches Territorium anzugreifen. "Es geht hier um den Schutz der ukrainischen Bevölkerung. Daher sollten wir die Ukraine nicht daran hindern, mit den gelieferten Waffen russische Kampfjets auch im russischen Luftraum abzuwehren", sagte Hofreiter den Funke-Zeitungen. "Das Völkerrecht erlaubt es einem angegriffenen Staat, militärische Ziele im Land des Aggressors zu attackieren. Das ist Teil der Selbstverteidigung."
© 2024 dts Nachrichtenagentur