Berlin/Bonn (ots) -
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), bisher skeptisch gegenüber einem Verbotsverfahren der AfD, hat ein Parteienverbot im phoenix-Interview nicht kategorisch ausgeschlossen. Grund ist ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, nach dem das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und nachrichtendienstlich beobachten darf. "Es gibt keinen Automatismus aus dieser Entscheidung. Allerdings kann es sein, dass durch diese zusätzlichen Instrumente, die der Verfassungsschutz jetzt anwenden kann, neue Tatsachen ans Licht kommen. Das ist jetzt Spekulation, aber das kann passieren. Und wenn diese neuen, zusätzlichen Tatsachen es rechtfertigen würden, dass wir es mit einer Partei zu tun haben, bei der gerichtsfest bewiesen werden kann, dass sie möglicherweise sogar mit Gewalt bereit wäre, die Ordnung des Grundgesetzes zu überwinden, dann wäre die Lage natürlich eine andere", sagte Buschmann bei phoenix.
Ein Parteienverbot sei immer nur die Ultima Ratio. "Die Mütter und Väter des Grundgesetzes wollten Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit haben. Es soll mit Argumenten dafür gesorgt werden, dass es immer demokratische Mehrheiten gibt", machte Buschmann bei den Feierlichkeiten zum 75-jährigen Bestehen des Grundgesetzes in Berlin deutlich. Ein Parteienverbot habe es zwar in der Geschichte der BRD schon gegeben, die Hürden dafür seien aber sehr hoch und im Laufe der Zeit immer strenger geworden.
Das ganze Gespräch sehen Sie auf www.phoenix.de.
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Original-Content von: PHOENIX, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/6511/5786966
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), bisher skeptisch gegenüber einem Verbotsverfahren der AfD, hat ein Parteienverbot im phoenix-Interview nicht kategorisch ausgeschlossen. Grund ist ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, nach dem das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und nachrichtendienstlich beobachten darf. "Es gibt keinen Automatismus aus dieser Entscheidung. Allerdings kann es sein, dass durch diese zusätzlichen Instrumente, die der Verfassungsschutz jetzt anwenden kann, neue Tatsachen ans Licht kommen. Das ist jetzt Spekulation, aber das kann passieren. Und wenn diese neuen, zusätzlichen Tatsachen es rechtfertigen würden, dass wir es mit einer Partei zu tun haben, bei der gerichtsfest bewiesen werden kann, dass sie möglicherweise sogar mit Gewalt bereit wäre, die Ordnung des Grundgesetzes zu überwinden, dann wäre die Lage natürlich eine andere", sagte Buschmann bei phoenix.
Ein Parteienverbot sei immer nur die Ultima Ratio. "Die Mütter und Väter des Grundgesetzes wollten Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit haben. Es soll mit Argumenten dafür gesorgt werden, dass es immer demokratische Mehrheiten gibt", machte Buschmann bei den Feierlichkeiten zum 75-jährigen Bestehen des Grundgesetzes in Berlin deutlich. Ein Parteienverbot habe es zwar in der Geschichte der BRD schon gegeben, die Hürden dafür seien aber sehr hoch und im Laufe der Zeit immer strenger geworden.
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