EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: GRENKE AG
/ Aktienrückkauf - Wochenbericht
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / Erwerb eigener Aktien Im Zeitraum vom 20. Mai 2024 bis einschließlich 24. Mai 2024 hat die GRENKE AG insgesamt 58.298 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 8. Februar 2024 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde. Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 12. Februar 2024 bis einschließlich 24. Mai 2024 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 619.450 Aktien. Der Erwerb der Aktien der GRENKE AG erfolgte ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der GRENKE AG beauftragte Bank. Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der GRENKE AG veröffentlicht (https://www.grenke.com/de/unternehmen/investor-relations/grenke-aktie/aktienrueckkaufprogramm).
27.05.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | GRENKE AG |
Neuer Markt 2 | |
76532 Baden-Baden | |
Deutschland | |
Internet: | www.grenke.de |
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