Arbeitnehmerabfindungen unterliegen nach Einkommenssteuergesetz einer ermäßigten Besteuerung. Dies gilt aber nicht im Falle einer betriebsbedingten Kündigung bei unbefristetem Rückkehrrecht des Arbeitnehmers zu früherem Arbeitgeber, so ein aktuelles Urteil. Das Niedersächsische Finanzgericht hatte sich vor Kurzem in mehreren Verfahren mit der steuerlichen Behandlung von Abfindungen zu beschäftigen, bei denen Arbeitnehmern ein Rückkehrrecht zu ihrem früheren Arbeitgeber eingeräumt wurde. Den vollständigen Artikel lesen ...
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