Berlin - Der Berliner Arbeitsrechtsexperte Felix Hartmann hält Kündigungen als Folge der "Ausländer raus"-Gesänge auf Sylt für problematisch. "Das Verhalten der Sylt-Urlauber mag zwar strafbar sein, etwa als Volksverhetzung oder als Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen", sagte Hartmann dem "Tagesspiegel". Aber es fehle jeglicher Bezug zum Arbeitsverhältnis.
"Für eine außerordentliche Kündigung reicht das höchstens in Ausnahmefällen", gibt der Professor für Arbeitsrecht an der Freien Universität Berlin zu bedenken. Eine ordentliche Kündigung sieht Hartmann ebenfalls kritisch. Auch sie setze einen Grund voraus. "Die Vorfälle in Sylt dürften weder für eine außerordentliche noch für eine ordentliche Kündigung reichen", so Hartmann.
Wenn es um Verhalten in der Freizeit geht, müsse man die Grenze des arbeitsrechtlich Erlaubten sehr hoch ansetzen. "Die bloße Mitgliedschaft in der AfD wäre kein Grund für eine Kündigung, selbst nicht die Mitgliedschaft in der NPD."
Das private Arbeitsrecht sei nicht gesinnungsorientiert, und es sollte sich auch nicht in diese unfreie Richtung entwickeln, so der Experte. "Rechtspopulismus oder Rassismus muss man politisch bekämpfen. Ich finde daher viele Äußerungen von Politikern in den vergangenen Tagen sehr bedenklich", sagte Hartmann.
Zahlreiche Politiker hatten in den vergangenen Tagen arbeitsrechtliche Konsequenzen nach dem Skandal-Video gefordert. Anders läge der Fall, wenn sich die Vorfälle nicht in der Freizeit, sondern im Unternehmen abgespielt hätten, meint Hartmann: "Wenn jemand so etwas in der Betriebskantine gesungen hätte, wäre das sicherlich eine massive Störung des Betriebsfriedens. So etwas muss der Arbeitgeber nicht dulden."
"Für eine außerordentliche Kündigung reicht das höchstens in Ausnahmefällen", gibt der Professor für Arbeitsrecht an der Freien Universität Berlin zu bedenken. Eine ordentliche Kündigung sieht Hartmann ebenfalls kritisch. Auch sie setze einen Grund voraus. "Die Vorfälle in Sylt dürften weder für eine außerordentliche noch für eine ordentliche Kündigung reichen", so Hartmann.
Wenn es um Verhalten in der Freizeit geht, müsse man die Grenze des arbeitsrechtlich Erlaubten sehr hoch ansetzen. "Die bloße Mitgliedschaft in der AfD wäre kein Grund für eine Kündigung, selbst nicht die Mitgliedschaft in der NPD."
Das private Arbeitsrecht sei nicht gesinnungsorientiert, und es sollte sich auch nicht in diese unfreie Richtung entwickeln, so der Experte. "Rechtspopulismus oder Rassismus muss man politisch bekämpfen. Ich finde daher viele Äußerungen von Politikern in den vergangenen Tagen sehr bedenklich", sagte Hartmann.
Zahlreiche Politiker hatten in den vergangenen Tagen arbeitsrechtliche Konsequenzen nach dem Skandal-Video gefordert. Anders läge der Fall, wenn sich die Vorfälle nicht in der Freizeit, sondern im Unternehmen abgespielt hätten, meint Hartmann: "Wenn jemand so etwas in der Betriebskantine gesungen hätte, wäre das sicherlich eine massive Störung des Betriebsfriedens. So etwas muss der Arbeitgeber nicht dulden."
© 2024 dts Nachrichtenagentur