Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme sämtlicher Anteile der Shockwave Medical, einem Medizintechnik-Unternehmen aus Santa Clara/USA, durch Johnson & Johnson (ebenfalls USA), einem der größten Pharma- und Medizintechnikkonzerne der Welt freigegeben.
Shockwave Medical entwickelt Technologien zur Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und vertreibt darauf aufbauende Produkte. Der vereinbarte Kaufpreis für die Übernahme beträgt etwa 13,1 Mrd. US-Dollar.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: ""Bei einer Multi-Milliarden-Übernahme eines innovativen Medizintechnik-Unternehmens in das Portfolio eines der größten Unternehmen in dem Segment müssen wir sehr sorgfältig hinschauen. Shockwave Medical erzielt in Deutschland bisher noch"" ""geringe Umsätze, ist aber in bedeutenden Wachstumsmärkten aktiv. Im Ergebnis haben wir gegen die Übernahme keine durchgreifenden Bedenken. Es kommt weder zu direkten Überschneidungen noch zu anderweitigen nachteiligen Effekten für den Wettbewerb. Bei Fusionen unter Beteiligung technologiestarker Unternehmen achten wir besonderes auf die Erhaltung des Innovationswettbewerbs, der zum Wohle der Patientinnen und Patienten elementar ist.-
Das Vorhaben konnte das Bundeskartellamt aufgrund der sogenannten Transaktionswertschwelle im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) prüfen. Die Vorschrift erlaubt die wettbewerbliche Prüfung von Zusammenschlüssen, bei denen Unternehmen oder Vermögensgegenstände zu einem Kaufpreis von mehr als 400 Mio. Euro erworben werden, obwohl diese noch sehr geringe oder keine Umsätze erzielen. So erlaubt die 2017 ins Gesetz aufgenommenen Regelung insb. die Kontrolle von Übernahmen, die trotz der geringen Umsätze des Zielunternehmens eine hohe wirtschaftliche Bedeutung haben (z.B. bei sehr forschungsstarken Unternehmen oder Unternehmen mit einem hohem Wachstumspotential).
Shockwave entwickelt und produziert medizinische Geräte zur minimalinvasiven Behandlung verkalkter arterieller Gewebeschädigungen (Arteriosklerose). Hierbei wird das neuartige Verfahren der Intravaskulären Lithotripsie ("IVL") eingesetzt, das auf akustischen Druckimpulsen (Ultraschall) basiert. Ein weiteres Shockwave-Produkt ist ein sogenannter Koronarsinus-Reduzierer zur Behandlung von durch konventionelle Behandlungen nicht beeinflussbare (refraktäre) Angina Pectoris (Schmerzen und Engegefühl im Brustbereich).
Beide Technologien stehen nur in begrenztem Umfang im Wettbewerb zu medikamentösen Therapien und zu anderen Methoden der Medizintechnik, die dazu dienen, insb. Herzkranzgefäße von Ablagerungen bzw. Verkalkungen freizuhalten oder diese zu beseitigen. Zwar verfügt auch Johnson & Johnson als eines der weltweit größten Medizintechnik- und Pharmaunternehmen bereits über kardiovaskuläre Medizintechnik (insb. Impella Herzpumpe sowie Geräte aus dem Bereich der Elektrophysiologie zur Behandlung von Herz-Rhythmusstörungen), aber nicht über Produkte, die einen vergleichbaren Zweck erfüllen könnten wie die von Shockwave. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass es durch den Zusammenschluss zu keiner erheblichen Behinderung des Wettbewerbs kommt.
Shockwave Medical entwickelt Technologien zur Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und vertreibt darauf aufbauende Produkte. Der vereinbarte Kaufpreis für die Übernahme beträgt etwa 13,1 Mrd. US-Dollar.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: ""Bei einer Multi-Milliarden-Übernahme eines innovativen Medizintechnik-Unternehmens in das Portfolio eines der größten Unternehmen in dem Segment müssen wir sehr sorgfältig hinschauen. Shockwave Medical erzielt in Deutschland bisher noch"" ""geringe Umsätze, ist aber in bedeutenden Wachstumsmärkten aktiv. Im Ergebnis haben wir gegen die Übernahme keine durchgreifenden Bedenken. Es kommt weder zu direkten Überschneidungen noch zu anderweitigen nachteiligen Effekten für den Wettbewerb. Bei Fusionen unter Beteiligung technologiestarker Unternehmen achten wir besonderes auf die Erhaltung des Innovationswettbewerbs, der zum Wohle der Patientinnen und Patienten elementar ist.-
Das Vorhaben konnte das Bundeskartellamt aufgrund der sogenannten Transaktionswertschwelle im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) prüfen. Die Vorschrift erlaubt die wettbewerbliche Prüfung von Zusammenschlüssen, bei denen Unternehmen oder Vermögensgegenstände zu einem Kaufpreis von mehr als 400 Mio. Euro erworben werden, obwohl diese noch sehr geringe oder keine Umsätze erzielen. So erlaubt die 2017 ins Gesetz aufgenommenen Regelung insb. die Kontrolle von Übernahmen, die trotz der geringen Umsätze des Zielunternehmens eine hohe wirtschaftliche Bedeutung haben (z.B. bei sehr forschungsstarken Unternehmen oder Unternehmen mit einem hohem Wachstumspotential).
Shockwave entwickelt und produziert medizinische Geräte zur minimalinvasiven Behandlung verkalkter arterieller Gewebeschädigungen (Arteriosklerose). Hierbei wird das neuartige Verfahren der Intravaskulären Lithotripsie ("IVL") eingesetzt, das auf akustischen Druckimpulsen (Ultraschall) basiert. Ein weiteres Shockwave-Produkt ist ein sogenannter Koronarsinus-Reduzierer zur Behandlung von durch konventionelle Behandlungen nicht beeinflussbare (refraktäre) Angina Pectoris (Schmerzen und Engegefühl im Brustbereich).
Beide Technologien stehen nur in begrenztem Umfang im Wettbewerb zu medikamentösen Therapien und zu anderen Methoden der Medizintechnik, die dazu dienen, insb. Herzkranzgefäße von Ablagerungen bzw. Verkalkungen freizuhalten oder diese zu beseitigen. Zwar verfügt auch Johnson & Johnson als eines der weltweit größten Medizintechnik- und Pharmaunternehmen bereits über kardiovaskuläre Medizintechnik (insb. Impella Herzpumpe sowie Geräte aus dem Bereich der Elektrophysiologie zur Behandlung von Herz-Rhythmusstörungen), aber nicht über Produkte, die einen vergleichbaren Zweck erfüllen könnten wie die von Shockwave. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass es durch den Zusammenschluss zu keiner erheblichen Behinderung des Wettbewerbs kommt.
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