Zürich (ots) -
Zum diesjährigen Tag des Nichtrauchens veröffentlicht die Stiftung pro aere eine ausführliche Anleitung, was man gegen Tabakrauch aus der Nachbarschaft tun kann.
Muss man dulden, dass Tabakrauch oder Rauch von Cannabis von aussen in die Wohnung eindringt? Einer der Brennpunkte des Passivrauchens ist die eigene Wohnung geworden, weil Mieter und Eigentümer in ihrer Wohnung des öftern Tabakrauchimmissionen ausgesetzt sind. Verschärft worden ist dies durch die vermehrte Arbeit im Home-Office.
Rauch gefährdet die Gesundheit, auch wenn man selber nicht raucht, sondern nur den Rauch seiner Nachbarn passiv mitrauchen muss. Zudem ist er lästig und kann Eigentum schädigen. Passivrauch gehört in keine Wohnung.
Viele Bereiche des Arbeitslebens und des öffentlichen Lebens sind heute weitgehend rauchfrei - vor allem dank des Bundesgesetzes zum Schutz vor Passivrauchen, das auf den Einsatz der Stiftung pro aere zurückgeht.
In der eigenen Wohnung aber greift dieses Gesetz nicht, da gelten andere Regeln. Aber auch da muss man nicht hinnehmen, dass Tabakrauch von aussen in die Wohnung eindringt.
Das Recht auf der eigenen Seite zu haben ist gut. Doch Konflikte unter Nachbarn sind oft eine Quelle von Stress oder Schlimmerem. Viele gehen der Auseinandersetzung lieber aus dem Weg. Das muss nicht sein: Die Anleitungen von pro aere, vielfach praktisch erprobt, zeigen nicht nur die rechtlichen Grundlagen, sondern auch die Wege, die mit guten Aussichten zum Erfolg führen, wenn man etwas gegen Tabakrauch vom Nachbarn tun will.
Die Anleitung ist erhältlich bei www.proaere.ch (Nachbarschaft).
Pressekontakt:
pro aere · Schweizerische Stiftung für rauchfreie Luft · Postfach 2003 · 8021 Zürich · www.proaere.ch · 044 210 13 44 · info@proaere.ch
Original-Content von: Stiftung pro aere, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100012591/100919916
Zum diesjährigen Tag des Nichtrauchens veröffentlicht die Stiftung pro aere eine ausführliche Anleitung, was man gegen Tabakrauch aus der Nachbarschaft tun kann.
Muss man dulden, dass Tabakrauch oder Rauch von Cannabis von aussen in die Wohnung eindringt? Einer der Brennpunkte des Passivrauchens ist die eigene Wohnung geworden, weil Mieter und Eigentümer in ihrer Wohnung des öftern Tabakrauchimmissionen ausgesetzt sind. Verschärft worden ist dies durch die vermehrte Arbeit im Home-Office.
Rauch gefährdet die Gesundheit, auch wenn man selber nicht raucht, sondern nur den Rauch seiner Nachbarn passiv mitrauchen muss. Zudem ist er lästig und kann Eigentum schädigen. Passivrauch gehört in keine Wohnung.
Viele Bereiche des Arbeitslebens und des öffentlichen Lebens sind heute weitgehend rauchfrei - vor allem dank des Bundesgesetzes zum Schutz vor Passivrauchen, das auf den Einsatz der Stiftung pro aere zurückgeht.
In der eigenen Wohnung aber greift dieses Gesetz nicht, da gelten andere Regeln. Aber auch da muss man nicht hinnehmen, dass Tabakrauch von aussen in die Wohnung eindringt.
Das Recht auf der eigenen Seite zu haben ist gut. Doch Konflikte unter Nachbarn sind oft eine Quelle von Stress oder Schlimmerem. Viele gehen der Auseinandersetzung lieber aus dem Weg. Das muss nicht sein: Die Anleitungen von pro aere, vielfach praktisch erprobt, zeigen nicht nur die rechtlichen Grundlagen, sondern auch die Wege, die mit guten Aussichten zum Erfolg führen, wenn man etwas gegen Tabakrauch vom Nachbarn tun will.
Die Anleitung ist erhältlich bei www.proaere.ch (Nachbarschaft).
Pressekontakt:
pro aere · Schweizerische Stiftung für rauchfreie Luft · Postfach 2003 · 8021 Zürich · www.proaere.ch · 044 210 13 44 · info@proaere.ch
Original-Content von: Stiftung pro aere, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100012591/100919916
© 2024 news aktuell-CH