Vaduz (ots) -
Ab Montag, 3. Juni 2024, werden die biometrischen Gesichtsbilder direkt am neuen Standort des Ausländer- und Passamts (APA) im Dienstleistungszentrum Giessen (Giessenstrasse 3) in Vaduz erfasst. Ab diesem Zeitpunkt müssen für liechtensteinische Reisepässe und Identitätskarten keine Fotos mehr selbst mitgebracht werden.
Mit den neuen Erfassungsstationen werden ein biometrisches Gesichtsbild, Fingerabdrücke und die Unterschrift unmittelbar bei der Antragstellung beim APA erfasst. Somit kann eine einheitliche und den technischen Anforderungen entsprechende Qualität gewährleistet werden. Eine Manipulation von Gesichtsbildern, welche bei mitgebrachten Fotos nicht ausgeschlossen werden kann, wird deutlich erschwert. Die Vor-Ort-Erfassung reduziert zudem den Aufwand für antragstellende Personen und das APA, da Gesichtsbilder nicht mehr selbst beschafft werden müssen.
Die Regierung hat die für die Vor-Ort-Erfassung notwendigen Verordnungsänderungen in ihrer Sitzung vom 21. Mai 2024 verabschiedet. Diese Verordnungen treten am 3. Juni 2024 in Kraft. Zudem werden Änderungen im Gebührenrecht vorgenommen. Für Personen die aufgrund eines schweren körperlichen oder geistigen Gebrechens nicht persönlich am Schalter erscheinen können, steht neu eine mobile Erfassung der biometrischen Daten ausserhalb der Räumlichkeiten des APA zur Verfügung. Für diese Dienstleistung wird eine Gebühr nach effektivem Aufwand bis maximal 500 Franken erhoben.
Pressekontakt:
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Ausländer- und Passamt
Thomas Amann, Amtsleiter-Stellvertreter
T +423 236 61 45
thomas.amann@llv.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100919918
Ab Montag, 3. Juni 2024, werden die biometrischen Gesichtsbilder direkt am neuen Standort des Ausländer- und Passamts (APA) im Dienstleistungszentrum Giessen (Giessenstrasse 3) in Vaduz erfasst. Ab diesem Zeitpunkt müssen für liechtensteinische Reisepässe und Identitätskarten keine Fotos mehr selbst mitgebracht werden.
Mit den neuen Erfassungsstationen werden ein biometrisches Gesichtsbild, Fingerabdrücke und die Unterschrift unmittelbar bei der Antragstellung beim APA erfasst. Somit kann eine einheitliche und den technischen Anforderungen entsprechende Qualität gewährleistet werden. Eine Manipulation von Gesichtsbildern, welche bei mitgebrachten Fotos nicht ausgeschlossen werden kann, wird deutlich erschwert. Die Vor-Ort-Erfassung reduziert zudem den Aufwand für antragstellende Personen und das APA, da Gesichtsbilder nicht mehr selbst beschafft werden müssen.
Die Regierung hat die für die Vor-Ort-Erfassung notwendigen Verordnungsänderungen in ihrer Sitzung vom 21. Mai 2024 verabschiedet. Diese Verordnungen treten am 3. Juni 2024 in Kraft. Zudem werden Änderungen im Gebührenrecht vorgenommen. Für Personen die aufgrund eines schweren körperlichen oder geistigen Gebrechens nicht persönlich am Schalter erscheinen können, steht neu eine mobile Erfassung der biometrischen Daten ausserhalb der Räumlichkeiten des APA zur Verfügung. Für diese Dienstleistung wird eine Gebühr nach effektivem Aufwand bis maximal 500 Franken erhoben.
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