Halle/MZ (ots) -
Der russische Präsident Wladimir Putin begeht nicht nur mit der Bombardierung ziviler Ziele Kriegsverbrechen. Dennoch führen wir in Europa eine Diskussion darüber, ob die Ukraine mit westlichen Waffen gegen militärische Ziele in Russland vorgehen darf - ob sie also zum Beispiel Flugzeuge im russischen Luftraum abschießen darf, bevor sie Gleitbomben abwerfen.
Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hat sich nun bei seinem Deutschland-Besuch zu Recht dafür ausgesprochen, der Ukraine Angriffe auf militärische Ziele auf russischem Territorium mit westlichen Waffen zu erlauben. Experten halten den Einsatz westlicher Waffen gegen Ziele in Russland völkerrechtlich für gedeckt. Schließlich hat Russland die Ukraine überfallen.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Marc Rath
Telefon: 0345 565 4200
marc.rath@mz.de
Original-Content von: Mitteldeutsche Zeitung, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/47409/5790194
Der russische Präsident Wladimir Putin begeht nicht nur mit der Bombardierung ziviler Ziele Kriegsverbrechen. Dennoch führen wir in Europa eine Diskussion darüber, ob die Ukraine mit westlichen Waffen gegen militärische Ziele in Russland vorgehen darf - ob sie also zum Beispiel Flugzeuge im russischen Luftraum abschießen darf, bevor sie Gleitbomben abwerfen.
Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hat sich nun bei seinem Deutschland-Besuch zu Recht dafür ausgesprochen, der Ukraine Angriffe auf militärische Ziele auf russischem Territorium mit westlichen Waffen zu erlauben. Experten halten den Einsatz westlicher Waffen gegen Ziele in Russland völkerrechtlich für gedeckt. Schließlich hat Russland die Ukraine überfallen.
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