Ein in einer privaten Unfallversicherung vereinbarter Ausschluss für Unfälle aufgrund von Geistes- oder Bewusstseinsstörungen gilt auch dann, wenn die versicherte Person zwar wahrnehmen kann, aber infolge einer psychischen Erkrankung nicht in der Lage ist, ihre Handlungen rational zu steuern, so ein aktuelles Urteil. Eine private Unfallversicherung springt ein, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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