Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Die Bank für Tirol und Vorarlberg AG hat eine Pressemitteilung veröffentlicht:Wie am 3. November 2023 bekannt gegeben, hat der 1. Senat der Übernahmekommission in Nachprüfungsverfahren gemäß § 33 ÜbG betreffend unter anderem die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft (ISIN AT0000625504/ WKN 854019) entschieden, dass keine Verletzung der übernahmerechtlichen Angebotspflicht durch die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft (in Bezug auf ihre Beteiligungen an der BKS Bank AG (FN 91810s) und der Oberbank AG (FN 79063w)) und betreffend die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft vorlag. Dagegen erhoben UniCredit Bank Austria AG (FN 150714p) und die CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. (FN 230033i) Rekurse. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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