Wer nicht ausreichend mit Internet versorgt wird, kann bei der Bundesnetzagentur einen Antrag auf Mindestversorgung stellen. Nachdem das Gesetz bereits vor einiger Zeit in Kraft getreten ist, gibt es jetzt den ersten bestätigten Fall. Die Mindestversorgung legt fest, dass Haushalte einen Anspruch auf eine schelle Internetverbindung haben. Laut Gesetz sind das zehn Megabit pro Sekunde im Down- und 1,7 Megabit pro Sekunde im Upload. Gerade im Vergleich ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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