Die Finanzaufsichtsbehörde der Zentralbank von Island (die "FSA") führte im Herbst 2022 eine Vor-Ort-Inspektion in Bezug auf den AML-Kontrollrahmen der Íslandsbanki hf. (die "Bank") gemäß dem Gesetz Nr. 140/2018 über Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ("AML") durch, woraufhin die FSA bestimmte Mängel in Bezug auf die AML-Maßnahmen der Bank feststellte. Dies gab die Bank in ihren Finanzergebnissen für das dritte Quartal 2023 bekannt. Es wurde ferner bekannt gegeben, dass die Bank die Feststellungen der FSA nicht angefochten habe und dass die Angelegenheit zu einem Vergleich und einer Geldstrafe führen könnte. Im Jahresabschluss 2023 der Bank wurde offengelegt, dass die Bank in diesem Zusammenhang eine nicht offengelegte Rückstellung gebildet hat.
Der Verwaltungsrat der Bank hat beschlossen, das Angebot der FSA anzunehmen, die Angelegenheit mit einer Vergleichsvereinbarung abzuschließen, die heute Nachmittag eingegangen ist (die "Vergleichsvereinbarung"). Die Vergleichsvereinbarung sieht vor, dass die Bank die Schlussfolgerung der FSA akzeptiert, dass die Mängel der Bank zahlreich waren und mit verschiedenen Grundlagen des AML-Kontrollrahmens der Bank zusammenhingen. Darüber hinaus wurden die Verstöße als erheblich und in gewissem Maße als Wiederholung früherer FSA-Beobachtungen im Jahr 2021 angesehen. Mit dem Abschluss der Vergleichsvereinbarung hat sich die Bank verpflichtet, geeignete Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.
Die Verstöße betreffen den Rahmen für die Risikobewertung der Bank, den Rahmen für die Risikobewertung einzelner Kunden und Transaktionen sowie die Erfüllung der Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden, die Erfüllung der Sorgfaltspflichten gegenüber internationalen Finanzdienstleistungsunternehmen, die Durchführung einer erweiterten Sorgfaltspflicht und die regelmäßige Überwachung von Transaktionen und Kunden, einschließlich der Rückverfolgbarkeit von Bargeldtransaktionen.
Die Bank wird im zweiten Quartal 2024 in diesem Zusammenhang eine Belastung von 470 Mio. ISK verbuchen und hatte zuvor in ihrem Jahresabschluss 2023 eine Rückstellung in Höhe von 100 Mio. ISK gebildet. Die FSA wird die Vergleichsvereinbarung auf ihrer Website veröffentlichen.
Die Íslandsbanki stimmt der Bedeutung der Geldwäschebekämpfung zu und betont robuste Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche. Die Bank hat mit Unterstützung einer internationalen Beratungsfirma umfangreiche Abhilfemaßnahmen ergriffen, bei denen die Governance und die internen Verfahren der Bank überprüft und gestärkt wurden. Es wurden erhebliche Investitionen in die AML-Infrastruktur der Bank und die damit verbundenen technischen Lösungen getätigt, zusätzlich zu einem verstärkten Fokus des Managements der Bank. Die Íslandsbanki hat sich verpflichtet, ihren Rahmen für die Kontrolle der Bekämpfung von Geldwäsche weiter zu stärken und weiterzuentwickeln.
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Öffentlichkeitsarbeit - Edda Hermannsdóttir, pr@islandsbanki.is
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