Eine Doppelbelastung mit deutscher Kapitalertrags- und ausländischer Quellensteuer muss nicht sein. Diese Punkte sind bei Dividenden aus Frankreich, Italien und Irland wichtig Von Michael Schreiber und Stefan Rullkötter. Großes Ärgernis für AktionäreBei Dividendenzahlungen ausländischer Unternehmen wird oft Quellensteuer (19 bis 30 Prozent) einbehalten. Um hier eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, müssen in Deutschland steuerpflichtige Aktionäre ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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