Wer Opfer eines Phishing Angriffs auf sein Konto geworden ist, der sollte prüfen lassen, ob die Bank den Schaden übernehmen muss. Das ist immer dann der Fall, wenn der Kunde nicht mutwillig oder grob fahrlässig gehandelt hat. Das ist in der Praxis eher selten der Fall. Vor allem muss die Bank nachweisen, dass sich der Verbraucher falsch verhalten hat. Diverse aktuelle Gerichtsurteile, die wir in unserem Gastbeitrag auf n-tv präsentiert haben, zeigen, wie gut die Chancen auf Schadensersatz sind. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2024 Roland Klaus