Frankfurt am Main (ots) -
NICHT ZUR VERBREITUNG ODER FREIGABE, DIREKT ODER INDIREKT IN DIE VEREINIGTEN STAATEN, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER DIE VERBREITUNG ODER FREIGABE UNGESETZLICH WÄRE. ES GELTEN ANDERE EINSCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DEN HAFTUNGSAUSSCHLUSS AM ENDE DIESER VERÖFFENTLICHUNG.
Die KfW gibt bekannt, dass sie heute die Platzierung von 110 Mio. Aktien aus ihrem Bestand an der Deutsche Telekom AG im Wege eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (accelerated bookbuilt offering) beginnt. Die Platzierung der Aktien richtet sich an institutionelle Investoren.
Im zweiten Quartal 2024 hat die KfW bereits 22,4 Mio. Aktien über den Markt veräußert. Nach erfolgreicher Durchführung der jetzigen Aktienplatzierung wird der Gesamtanteil der von der KfW und dem Bund gehaltenen Aktien auf ca. 27,8 % sinken und sich der Streubesitz der Gesellschaft entsprechend erhöhen.
Die KfW und der Bund bleiben die größten Aktionäre der Deutsche Telekom AG. Für ihre verbleibende Beteiligung hat die KfW mit den Joint Bookrunners eine Verkaufsbeschränkung mit einer Laufzeit von 90 Tagen und mit bestimmten Ausnahmen abgeschlossen.
Haftungsausschluss:
Diese Veröffentlichung ist nicht zur direkten oder indirekten Weitergabe in bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, den einzelnen Bundesstaaten und dem Distrikt Columbia), Australien, Kanada oder Japan bestimmt. Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf, noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung, von Aktien in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada oder Japan dar, noch ist sie Teil eines solchen Angebots oder einer solchen Aufforderung. Die hier genannten Aktien sind nicht nach dem US Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert worden und eine solche Registrierung ist auch nicht vorgesehen. Die Aktien dürfen in den Vereinigten Staaten nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von den Registrierungspflichten des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden.
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar.
Diese Veröffentlichung darf im Vereinigten Königreich nur weitergegeben werden und richtet sich nur an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2 der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 sind, da die Verordnung aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts ist, und die darüber hinaus (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in der jeweils gültigen Fassung (der "Order"), oder (ii) Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (vermögende Gesellschaften, Vereine ohne eigene Rechtspersönlichkeit, etc.) sind (alle diese Personen werden gemeinsam als "Relevante Personen" bezeichnet). Diese Veröffentlichung ist nur an Relevante Personen gerichtet. Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen aufgrund dieser Veröffentlichung nicht handeln und sich nicht auf diese verlassen. Jede Anlage oder Anlagetätigkeit in Wertpapiere der Gesellschaft steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen getätigt.
Die Joint Bookrunners handeln ausschließlich für den Verkäufer und nicht für andere Personen. Sie betrachten keine andere Person als ihre jeweiligen Kunden und sind gegenüber keiner Person mit Ausnahme des Verkäufers für den ihren jeweiligen Kunden zustehenden Schutz verantwortlich, noch für eine Beratung zum Inhalt dieser Bekanntmachung oder einer darin bezeichneten Transaktion, Vereinbarung oder sonstigen Angelegenheit.
Im Zusammenhang mit der Platzierung können die Joint Bookrunners und ihre verbundenen Unternehmen als Anleger auf eigene Rechnung Wertpapiere der Deutsche Telekom AG zeichnen oder kaufen und anderweitig auf eigene Rechnung handeln. Deshalb sind Bezugnahmen auf die ausgegebenen oder verkauften Wertpapiere so zu verstehen, dass sie alle Emissionen, Angebote oder Verkäufe an die Joint Bookrunners und ihre verbundenen Unternehmen als Anleger auf eigene Rechnung einschließen. Die Joint Bookrunners oder die mit ihnen jeweils verbundenen Unternehmen können zudem Finanzierungsvereinbarungen und Swaps mit Anlegern abschließen, im Zusammenhang mit denen die Joint Bookrunners (oder ihre verbundenen Unternehmen) jeweils Aktien der Deutsche Telekom AG erwerben, halten oder veräußern können. Die Joint Bookrunners beabsichtigen, den Umfang derartiger Anlagen oder Geschäfte nur im Rahmen ihrer rechtlichen oder aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen offenzulegen.
Pressekontakt:
KfW, Palmengartenstr. 5 - 9, 60325 Frankfurt
Konzernkommunikation und Markensteuerung (KK), Dr. Charis Pöthig,
Tel. +49 69 7431 4683
E-Mail: ncharis.poethig@kfw.de, Internet: www.kfw.de
Original-Content von: KfW, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/41193/5793071
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Im zweiten Quartal 2024 hat die KfW bereits 22,4 Mio. Aktien über den Markt veräußert. Nach erfolgreicher Durchführung der jetzigen Aktienplatzierung wird der Gesamtanteil der von der KfW und dem Bund gehaltenen Aktien auf ca. 27,8 % sinken und sich der Streubesitz der Gesellschaft entsprechend erhöhen.
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