Das Bundesverfassungsgericht wird die Vereinbarkeit des Einwegkunststofffondsgesetzes mit dem deutschen Finanzverfassungsrecht prüfen müssen. Mehrere Unternehmen haben sich beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die staatliche Sonderabgabe für Hersteller von Produkten wie To-Go-Lebensmittelbehälter, Getränkebecher, leichte Tragetaschen, Feuchttücher und...Den vollständigen Artikel lesen ...
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