Insolvenzverfahren über die HELMA Eigenheimbau AG eröffnet: Mit Beschluss des Amtsgerichts Gifhorn - Abteilung für Insolvenzsachen - vom 1. Juni 2024 wurde demnach unter dem Aktenzeichen 35 IN 35/24 das Regelinsolvenzverfahren über das Vermögen des einstigen Anbieters von Massivhäusern und früheren KMU-Anleiheemittenten eröffnet. Im nunmehr eröffneten Insolvenzverfahren der HELMA Eigenheimbau wurde ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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