EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: FUCHS SE
/ Aktienrückkauf 102. Zwischenmeldung
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 Erwerb eigener Aktien - 102. Zwischenmeldung Dabei wurden jeweils Vorzugs- bzw. Stammaktien wie folgt erworben, wobei der gewichtete Durchschnittskurs ohne Erwerbsnebenkosten mit 2 Nachkommastellen angegeben wird:
Stammaktien
Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite von FUCHS SE veröffentlicht unter www.fuchs.com.gruppe.investor-relations.die-aktie.aktienrueckkauf. Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 27. Juni 2022 bis einschließlich 31. Mai 2024 erworbenen Aktien beläuft sich auf eine Anzahl von 3.673.479 Vorzugsaktien und 3.765.371 Stammaktien. Der Erwerb der Vorzugs- und Stammaktien der FUCHS SE erfolgt durch eine von FUCHS SE beauftragte Bank.
Mannheim, 04.06.2024 FUCHS SE Der Vorstand
Kontakt 04.06.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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1917647 04.06.2024 CET/CEST