Berlin (ots) -
Am 3. Juni 2024 hat sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in einer öffentlichen Sitzung mit der Petition zum Erhalt von Homöopathie und Anthroposophischer Medizin als Satzungsleistung der GKV befasst. Der Petent und Initiator des Bürgerbündnisses weil's hilft!, Dr. Stefan Schmidt-Troschke, sowie Prof. Dr. med. Dr. rer.nat. Diana Steinmann, Fachärztin für Strahlentherapie und Integrative Onkologie, hatten Gelegenheit, den Abgeordneten die Stimmen von rund 200.000 Patient:innen zu überbringen und eine Vielzahl von Argumenten und Hintergrundinformationen auszuführen, die für den Verbleib der beiden Therapierichtungen im Katalog der Satzungsleistungen sprechen.
Homöopathie und Anthroposophische Medizin: von Patient:innen gewollt, kostengünstig und wirksam
Die beiden machten deutlich, dass eine mögliche Streichung die freie Wahl der Patient:innen und den Zugang zu wirksamen und kosteneffizienten Therapiemethoden bedroht. In seinem Eingangsstatement führt Dr. Schmidt-Troschke aus, dass es weder zu einer nennenswerten Kosteneinsparung käme, noch die Versorgung verbessert würde, im Gegenteil: Für viele, besonders chronisch kranke Patient:innen entfielen hilfreiche Therapieoptionen und es käme voraussichtlich zu einem Kostenanstieg durch andere, teurere Verfahren. Da Patient:innen schon heute ihre Krankenkasse wechseln können, wenn sie Satzungsleistungen für Homöopathie und Anthroposophische Medizin ausdrücklich ablehnen, mache eine Gesetzesänderung darüber hinaus gar keinen Sinn. Stattdessen führten die Bestrebungen von Minister Lauterbach dazu, dass sich die Menschen bevormundet und in ihren Bedürfnissen und Präferenzen nicht abgeholt fühlten.
Prof. Steinmann widerlegte anhand mehrerer Studien das verbreitete Urteil fehlender Evidenz und machte sich für einen Dialog der Ärztinnen und Ärzte untereinander stark, um die Ergebnisse aktueller Forschung besser zu verbreiten. "Die Erfolge homöopathischer Behandlungen, u.a. bei Nutztieren spricht klar gegen einen reinen Placebo-Effekt." Auch das von Gegnern häufig vorgebrachte Argument, homöopathische Behandlungen verhinderten wirksame medizinische Behandlungen sei nicht stichhaltig. So würde beispielsweise im Feld der Onkologie die Homöopathie und Anthroposophische Medizin immer ergänzend zu konventionellen Behandlungen eingesetzt, niemals als Ersatz.
Prof. Dr. Edgar Franke: Homöopathische Behandlungen haben ohne Zweifel Erfolg
Die Streichung von Homöopathie und Anthroposophischer Medizin ist im aktuellen Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) nicht enthalten. Minister Lauterbach hatte jedoch bereits öffentlich angekündigt, an seinem Vorhaben festzuhalten und die Gesetzesänderung im nun beginnenden parlamentarischen Prozess doch noch durchsetzen zu wollen. In der Anhörung erschien er jedoch nicht persönlich, sondern ließ sich von seinem Staatssekretär, Prof. Dr. Edgar Franke, vertreten. Auf die zahlreichen Fragen der Abgeordneten zu den Hintergründen des Lauterbach-Vorstoßes hielt dieser sich bedeckt und verwies wiederholt auf die nun anstehenden Lesungen im Parlament. Dass er persönlich eine andere Meinung als Lauterbach vertritt, machte er zudem deutlich: "Homöopathische Behandlungen haben ohne Zweifel Erfolg", dies könne er aus eigener Erfahrung in der Behandlung seiner Kinder sagen.
Auch die Abgeordneten der verschiedenen Bundestagsfraktionen zeigten sich in der Mehrheit offen und an den Argumenten der Petenten interessiert.
Auf dem Weg zu einem offenen Dialog und einer zukunftsorientierten Medizin
"Die Anhörung im Petitionsausschuss hat gezeigt, dass ein konstruktiver Austausch in diesem umstrittenen Themenfeld möglich ist", zeigt sich Schmidt-Troschke zufrieden. "Hier sollten wir zukünftig anknüpfen und in einen wirklichen Dialog zwischen Patient:innen, Wissenschaft und Politik eintreten." Und Diana Steinmann ergänzt: "Wenn eine Anhörung wie diese bei einigen Kritikern immerhin zu einem Nachdenken und einem offenen Austausch zur Integrativen Medizin führt, ist das eine gute Nachricht für eine patientenzentrierte, menschliche und zukunftsorientierte Medizin."
Die Anhörung ist hier verfügbar: https://ots.de/RrrrlN
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Dr. Sandra Markus
Markus@weils-hilft.de
0173/70 19 19 8
Original-Content von: GESUNDHEIT AKTIV e.V., übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/158608/5793959
Am 3. Juni 2024 hat sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in einer öffentlichen Sitzung mit der Petition zum Erhalt von Homöopathie und Anthroposophischer Medizin als Satzungsleistung der GKV befasst. Der Petent und Initiator des Bürgerbündnisses weil's hilft!, Dr. Stefan Schmidt-Troschke, sowie Prof. Dr. med. Dr. rer.nat. Diana Steinmann, Fachärztin für Strahlentherapie und Integrative Onkologie, hatten Gelegenheit, den Abgeordneten die Stimmen von rund 200.000 Patient:innen zu überbringen und eine Vielzahl von Argumenten und Hintergrundinformationen auszuführen, die für den Verbleib der beiden Therapierichtungen im Katalog der Satzungsleistungen sprechen.
Homöopathie und Anthroposophische Medizin: von Patient:innen gewollt, kostengünstig und wirksam
Die beiden machten deutlich, dass eine mögliche Streichung die freie Wahl der Patient:innen und den Zugang zu wirksamen und kosteneffizienten Therapiemethoden bedroht. In seinem Eingangsstatement führt Dr. Schmidt-Troschke aus, dass es weder zu einer nennenswerten Kosteneinsparung käme, noch die Versorgung verbessert würde, im Gegenteil: Für viele, besonders chronisch kranke Patient:innen entfielen hilfreiche Therapieoptionen und es käme voraussichtlich zu einem Kostenanstieg durch andere, teurere Verfahren. Da Patient:innen schon heute ihre Krankenkasse wechseln können, wenn sie Satzungsleistungen für Homöopathie und Anthroposophische Medizin ausdrücklich ablehnen, mache eine Gesetzesänderung darüber hinaus gar keinen Sinn. Stattdessen führten die Bestrebungen von Minister Lauterbach dazu, dass sich die Menschen bevormundet und in ihren Bedürfnissen und Präferenzen nicht abgeholt fühlten.
Prof. Steinmann widerlegte anhand mehrerer Studien das verbreitete Urteil fehlender Evidenz und machte sich für einen Dialog der Ärztinnen und Ärzte untereinander stark, um die Ergebnisse aktueller Forschung besser zu verbreiten. "Die Erfolge homöopathischer Behandlungen, u.a. bei Nutztieren spricht klar gegen einen reinen Placebo-Effekt." Auch das von Gegnern häufig vorgebrachte Argument, homöopathische Behandlungen verhinderten wirksame medizinische Behandlungen sei nicht stichhaltig. So würde beispielsweise im Feld der Onkologie die Homöopathie und Anthroposophische Medizin immer ergänzend zu konventionellen Behandlungen eingesetzt, niemals als Ersatz.
Prof. Dr. Edgar Franke: Homöopathische Behandlungen haben ohne Zweifel Erfolg
Die Streichung von Homöopathie und Anthroposophischer Medizin ist im aktuellen Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) nicht enthalten. Minister Lauterbach hatte jedoch bereits öffentlich angekündigt, an seinem Vorhaben festzuhalten und die Gesetzesänderung im nun beginnenden parlamentarischen Prozess doch noch durchsetzen zu wollen. In der Anhörung erschien er jedoch nicht persönlich, sondern ließ sich von seinem Staatssekretär, Prof. Dr. Edgar Franke, vertreten. Auf die zahlreichen Fragen der Abgeordneten zu den Hintergründen des Lauterbach-Vorstoßes hielt dieser sich bedeckt und verwies wiederholt auf die nun anstehenden Lesungen im Parlament. Dass er persönlich eine andere Meinung als Lauterbach vertritt, machte er zudem deutlich: "Homöopathische Behandlungen haben ohne Zweifel Erfolg", dies könne er aus eigener Erfahrung in der Behandlung seiner Kinder sagen.
Auch die Abgeordneten der verschiedenen Bundestagsfraktionen zeigten sich in der Mehrheit offen und an den Argumenten der Petenten interessiert.
Auf dem Weg zu einem offenen Dialog und einer zukunftsorientierten Medizin
"Die Anhörung im Petitionsausschuss hat gezeigt, dass ein konstruktiver Austausch in diesem umstrittenen Themenfeld möglich ist", zeigt sich Schmidt-Troschke zufrieden. "Hier sollten wir zukünftig anknüpfen und in einen wirklichen Dialog zwischen Patient:innen, Wissenschaft und Politik eintreten." Und Diana Steinmann ergänzt: "Wenn eine Anhörung wie diese bei einigen Kritikern immerhin zu einem Nachdenken und einem offenen Austausch zur Integrativen Medizin führt, ist das eine gute Nachricht für eine patientenzentrierte, menschliche und zukunftsorientierte Medizin."
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