Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Pressemitteilung der CA Immobilien Anlagen AG (ISIN AT0000641352/ WKN 876520) vom 4. Juni 2024:Die CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft wurde heute darüber informiert, dass ihre Berufung gegen die erstinstanzliche Abweisung der "BUWOG" Klage (Teilklage mit einem Streitwert von 1 Mio. EUR) gegen die Republik Österreich und das Land Kärnten aufgrund Verjährung erfolgreich war. Das Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht hat festgestellt, dass der Klagsanspruch der Gesellschaft nicht verjährt ist. Gegen dieses Berufungsurteil ist noch das Rechtsmittel der ordentlichen Revision an den Obersten Gerichtshof zulässig. (04.06.2024/alc/n/a) ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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