Dynamische Bewegung zu erwarten!
Breakout Trading-Strategie
Rückblick
Die Halbleiterindustrie durchläuft nach einem jahrelangen Boom, unter anderem ausgelöst durch die hohe Nachfrage nach Technologieprodukten in der Pandemie, gerade eine Flaute. Auch die Aktie des niederländischen Anlagelieferanten für die Chipindustrie ist zuletzt wieder unter Druck geraten. Mittlerweile konnte sich das ASML-Papier aber wieder stabilisieren.
ASML-Aktie: Chart vom 05.06.2024, Kürzel: ASML, Kurs: 901.90 EUR, Tageschart Quelle: TWS
Mögliches bullisches Szenario
Bei einem Breakout über 906 Euro würden wir ein technisches Kaufsignal erhalten. Sehen wir danach Dynamik, könnten die Bullen die psychologisch wichtige 1.000 Euro-Marke ins Visier nehmen.
Mögliches bärisches Szenario
Schlusskurse unterhalb der Kerzen der letzten Tage wären als Warnsignal zu werten. Bei Schwäche könnte rasch das Mai-Tief angelaufen werden.
Meinung
Gespräche mit dem Chiphersteller TSMC sollen laut Medianberichten kurz vor dem Abschluss stehen. Ab dem zweiten oder dritten Quartal sollten bei ASML dann Aufträge eingehen, bei denen es um Chips mit Strukturbreiten von 2 Nanometern geht. Auch Intel und Samsung, werden sogenannte High-NA-Extrem-Ultraviolett-Maschine bis Ende dieses Jahres erhalten, wie ASML kürzlich mitteilte.
Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten
- Aktuelle Marktkapitalisierung: 343.23 Mrd. EUR
- Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 385.75 Mio. EUR
- Meine Meinung zur ASML ist bullisch
- Quellennachweis: -
- Autor: Wolfgang Zussner
Veröffentlichungsdatum: 05.06.2024
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte
Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.
Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog "Journalistenprivileg" nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Es liegt ein Interessenskonflikt vor, weil der Ersteller dieser Anlageempfehlung Positionen in ASML hält. Dadurch unterliegen wir bei dieser Empfehlung einem Interessenkonflikt zwischen unserem Anspruch, einer unvoreingenommenen Empfehlung zu veröffentlichen, und der Möglichkeit von einer durch die Publikation resultierenden Kursentwicklung zu profitieren.
Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
Analyse erstellt im Auftrag von