Im Rechtsstreit zwischen einem Wohnmobilkäufer und seinem Rechtsschutzversicherer hat der BGH am Mittwoch zugunsten des Verbrauchers entschieden. Der Versicherer muss die Kosten für die Dieselklage des Käufers wegen eines sogenannten Thermofensters tragen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 05.06.2024 zugunsten eines Wohnmobilkäufers entschieden, der beabsichtigte, gegen den Hersteller des Fahrzeugs zu klagen. Der Käufer wollte Schadenersatzansprüche geltend machen und den Kaufvertrag aus dem Jahr ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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