
Gerichte hätten Personen schon einen Abschiebungsschutz erteilt, "die keinerlei Verbindungen nach Afghanistan haben und bei denen es als gesichert gilt, dass die sich dort keine Existenz aufbauen können, dort hungern und dahinvegetieren", erklärte die Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
© 2024 dts Nachrichtenagentur